Auszug aus den allgemeinen Mietbedingungen:

   1. Fahrzeugannahme & -rückgabe
   Mietstationen in Auckland und Christchurch.
  
Bei Anfrage kann die Fahrzeugannahme bzw. -rückgabe gegen eine Überführungsgebühr
   von NZ$ 250,-in Picton und Wellington erfplgen.

   2. Alle Fahrzeugfunktionen werden bei Mietbeginn eingehend erklärt.
   Alle diesbezüglichen Fragen sollten während der Einweisung gestellt werden.

   3. Öffnungszeiten :
   Montag bis Freitag:  08.00 – 17.00 Uhr
  
Samstag/Sonntag/Feiertags   08.00 – 13.00 Uhr
  
Fahrzeugannahme und –rückgabe sind ausserhalb der Geschäftsstunden nur auf
   Anfrage möglich (NZD 50,-). 
Verspätete Rückgabe wird als voller Tag berechnet.
   Bitte denken Sie rechtzeitig an die Buchung von eventuellen Unterkünften.

   4.
Flughafentransfer & Fahrzeugübergabe
   Kostenloser Transfer vom Flughafen zu den Mietstationen (siehe auch Pkt. 5 / 6).

   5. Auckland:   Bitte geben Sie Ihre Ankunftszeit und Flugnummer an. Das Auckland
   Depot ist in 14A Rennie Drive, Mangere, 5 Minuten vom Flughafen entfernt. Nach Ihrer
   Ankunft am Airport, rufen Sie uns bitte auf unserer kostenlosen Telefonnummer an
   (0508 109 328) und warten vor dem Terminal. Ein Mitarbeiter wird in wenigen Minuten bei
   Ihnen sein. Sollte dies nicht möglich sein, nehmen Sie sich bitte ein Taxi zum Depot. Die
   Kosten von ca. NZ$25.- werden Ihnen erstattet. Verbringen Sie die erste Nacht in einem
   Hotel, so rufen Sie uns auf unserer kostenlosen Telefonnummer (0508-109328) an um den
   Transfer zu unserem Depot zu organisieren. Wir erstatten Taxi oder Shuttle - Kosten von
   der Innenstadt bis NZ$30.

   6. Christchurch:  Bitte teilen Sie uns Ihre Flugdaten und Ankunftszeit mit. Nach Ihrer
   Ankunft am Flughafen oder Ihrem Hotel, rufen Sie bitte unser Depot in Christchurch
   Tel: (03) 357 4153) zwecks Abholung an und erwarten unseren Mitarbeiter vor dem Terminal
   oder Ihrem Hotel. Sollten wir nicht in der Lage sein Sie abzuholen, nehmen Sie sich bitte ein
   Taxi / Shuttle zu unserem Depot. Die Kosten von ca. NZ$25.- werden Ihnen gegen Vorlage
   einer Quittung ('receipt') erstattet.

   7. Einwegmieten
   Einwegmieten zwischen den Depots in Auckland und Christchurch sind kostenfrei, müssen
   aber zum Zeitpunkt der Buchung festgelegt werden.

   8. Änderung von Annahme- und Rückgabeort bzw. -datum
   Eine Änderung von Annahme- und Rückgabeort bzw. -datum nach Buchungsbestätigung oder
   nach Beginn des Mietvertrages ist nur nach Absprache und Genehmigung von Wendekreisen
   Travel möglich. Ohne Genehmigung von Wendekreisen Travel fällt eine extra Gebühr an.

   9. Fahrzeugrückgabe
   Fahrzeuge müssen an dem im Vertrag angegebenen Ort und zur vereinbarten Zeit
   zurückgegeben werden. Verspätete Rückgabe wird als voller Miettag berechnet.

   10. Der Mieter ist bei Rückgabe verpflichtet
   Den Treibstofftank entsprechend der Markierung nachzufüllen.
   Das Fahrzeug in einem vertretbar sauberen Zustand abzugeben.
   Abwassertank und Toilette zu leeren. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen werden
   Extrakosten erhaoben.

   11. Mietpreise und Mindestmietdauer
   Mietpreise für Campervans und Wohnmobile werden unabhängig vom Zeitpunkt der
   Fahrzeugannahme pro Kalendertag berechnet. Alle Preise enthalten unbegrenzte Kilometer
   und Mehrwertsteuer. Mindestmietdauer ist 7 Tage.

   12. Kaution / Selbstbeteiligung
   Camper und Wohmobilversicherung (gültig ab 01. April 2008)
   STANDARD PFLICHT VRESICHERUNG : NZ$ 16,- / Tag extra mit einem Selbstbehalt
   (Kaution) von NZ$ 1500,- für Fahrer über 25 Jahre, NZ$ 2000,- für Fahrer zwischen
   21 - 24 Jahre. Ein unterschriebener Kreditkartendurchschlag ist ausreichend, die Kreditkarte
   selbst wird nicht belastet. Der maximal zahlbare Versicherungsbetrag pro Miete ist NZ$ 800,-.

   REIFEN UND WINDSCHUTZSCHEIBEN VERSICHERUNG :
   Kann zusammen mit der Standardversicherung für NZ$ 6,-/Tag erworben werden.
   Der maximal zahlbare Betrag pro Miete ist NZ$ 300,-.

   FULL COVER - REDUZIERTE SELBSTBETEILIGUNG / KAUTION - OPTION 1 :
   Für NZ$ 36,- /Tag wird der Eigenanteil im Schadensfall auf maximal NZ$ 250,- verringert
   bzw. auf NZ$ 500,- für Fahrer zwischen 21 - 24 Jahre. Diese Option deckt alle Schaeden
   am Fahrzeug ab, inclusive Dach - und Unterbodenversicherung sowie Standardverischerung,
   Reifen - und Windschutzscheibenversicherung. Der maximal zahlbare Versicherungsbetrag
   ist auf 50 Tage oder NZ$ 1800,- pro Miete begrenzt.

   Autoversicherung (gültig ab 01. April 2008)
   Standard Versicherung (Pflicht): NZ$14/Tag mit einem Selbstbehalt (Kaution) von
   NZ$ 750,- für Personen über 25 Jahre, (NZ$1000 für Fahrer zwischen 21-24 Jahre). Es
   wird nur ein unterschriebener Kreditkartendurchschlag einbehalten, nicht aber das Konto
   des Karteninhabers belastet. Die maximale Versicherungssumme pro Miete ist NZ$ 700,-.

  
REIFEN UND WINDSCHUTZSCHEIBEN VERSICHERUNG kann für NZ$ 6,- am Tag extra
   erworben werden. Die maximale Versicherungssumme pro Miete ist NZ$ 300,-.

  
REDUZIERTE SELBSTBETEILIGUNG / KAUTION - OPTION 1 :
   Für NZ$ 32,- /Tag wird der Eigenanteil im Schadensfall auf maximal NZ$ 100,- verringert
   bzw. auf NZ$ 250,- fuer Fahrer zwischen 21 - 24 Jahre. Diese Option deckt alle Schäden
   am Fahrzeug ab, inclusive Dach - und Unterbodenversicherung sowie Standardverischerung,
   Reifen - und Windschutzscheibenversicherung. Der maximal zahlbare Versicherungsbetrag
   ist auf 50 Tage oder NZ$ 1600,- pro Miete begrenzt.

   Rückerstattung der Kaution:
   Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges voll erstattet, sofern:
   - Das Fahrzeug am vereinbarten Ort / Datum sowie zur vereinbarten Zeit abgegeben wird
   - Keine Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter entstanden sind
   - Die Toilette und der Abwassertank geleert sind
   - Kein Eigentum von Wendekreisen abhanden gekommen oder beschädigt ist
   - Eventuelle Bußgelder für Verkehrsverstösse beglichen sind
   - Das Fahrzeug in einem vertretbar sauberen Zustand abgegeben wird
   Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden sind nicht in der Versicherung
   enthalten und sind vom Mieter zu tragen.
   Die Kaution kann in bar, mit Reisescheck oder mit Kreditkarte hinterlegt werden. Bei
   Kreditkartenzahlung wird nicht das Konto belastet sondern lediglich ein unterschriebener
   Vordruck einbehalten, sofern obige Bedingungen eingehalten werden.


   13. Mietverlängerung
   Eine Mietverlängerung setzt die Genehmigung von Wendekreisen Travel voraus. Die
   Extrakosten müssen zum Zeitpunkt der Bestätigung mit Kreditkarte bezahlt werden oder
   nach Absprache bei Rückgabe des Fahrzeuges

  

   14.
Reiseversicherung
   Urlauber sind im Falle eines Unfalls über ACC (Accident Compensation Commission)
   versichert. Das heißt Behandlungskosten im Krankenhaus werden von ACC getragen.
   Wir empfehlen allen Reisenden eine gesonderte Reiseversicherung abzuschliessen.

   15. Führerschein und Mindestalter
   Ein gültiger nationaler Führerschein ist erforderlich. Ist dieser Füherschein nicht in englischer
   Sprache muss entweder eine gültige Übersetzung vorgelegt werden oder ein internationaler
   Führerschein. Das Mindestalter ist 18 Jahre.

   16. Strassen – Restriktionen
   Camper und Wohnmobile können nur auf befestigten Strassen gefahren werden. Folgende
   Straßen sind von der Benutzung ausgeschlossen: Skippers Road (Queenstown),
   Ninety Mile Beach (Northland), Ball Hut Road (Mt. Cook) and North of Colville Township
   (Coromandel Peninsula).

   17. Pannenhilfe
   Im Falle eines mechanischen Problems ist der Mieter angehalten, Wendekreisen so bald
   wie möglich auf der gebührenfreien Pannennummer zu benachrichtigen. Wendekreisen
   wird dann umgehend einen Mechaniker mit der Behebung des Schadens beauftragen.

   18. Reparaturen
   Reparaturen bis zu NZ$ 50 bedürfen keiner Genehmigung und werden - vorausgesetzt der
   Schaden ist nicht durch den Mieter verschuldet - nach Vorlage einer Quittung voll erstattet.
   Reparaturen über diesen Betrag hinaus bedürfen der Genehmigung von Wendekreisen.
  
Ohne vorherige Genehmigung übernimmt Wendekreisen keine Kosten für Unterkünfte,
   Mahlzeiten oder andere Kosten als Folge einer Panne.Ausgleichszahlungen als Folge einer
   Panne decken nur die Mietkosten von dem Tage ab, an dem das Fahrzeug nicht zur
   Verfügung stand, vorausgesetzt Wendekreisen wurde rechtzeitig informiert.

   19.
Fahrzeugersatz
   Sollte Ihr Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich
   Wendekreisen Travel vor, das Fahrzeug durch ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zu
   ersetzen. Dies bedeutet keinen Vertragsbruch und schliesst Kompensation aus. Dadurch
   entstehen keine Mehrkosten. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Kosten für jeden
   verlorenen Miettag ersetzt.

Stand: 15. Februar 2008