Auszug
aus den allgemeinen Mietbedingungen:
1.
Fahrzeugannahme
& -rückgabe
Mietstationen in Auckland und Christchurch.
Bei Anfrage kann die Fahrzeugannahme bzw. -rückgabe
gegen eine Überführungsgebühr
von NZ$ 250,-in Picton und Wellington erfplgen.
2. Alle Fahrzeugfunktionen werden bei Mietbeginn eingehend
erklärt.
Alle diesbezüglichen Fragen sollten während
der Einweisung gestellt werden.
3. Öffnungszeiten :
Montag bis Freitag: 08.00 – 17.00
Uhr
Samstag/Sonntag/Feiertags
08.00 – 13.00 Uhr
Fahrzeugannahme
und –rückgabe sind ausserhalb der Geschäftsstunden
nur auf
Anfrage möglich (NZD 50,-). Verspätete
Rückgabe wird als voller Tag berechnet.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Buchung von eventuellen
Unterkünften.
4. Flughafentransfer
& Fahrzeugübergabe
Kostenloser Transfer vom Flughafen zu den Mietstationen
(siehe auch Pkt. 5 / 6).
5.
Auckland: Bitte geben Sie Ihre Ankunftszeit und Flugnummer
an. Das Auckland
Depot ist in 14A Rennie Drive, Mangere, 5 Minuten vom
Flughafen entfernt. Nach Ihrer
Ankunft am Airport, rufen Sie uns bitte auf unserer
kostenlosen Telefonnummer an
(0508 109 328) und warten vor dem Terminal. Ein Mitarbeiter
wird in wenigen Minuten bei
Ihnen sein. Sollte dies nicht möglich sein, nehmen
Sie sich bitte ein Taxi zum Depot. Die
Kosten von ca. NZ$25.- werden Ihnen erstattet. Verbringen
Sie die erste Nacht in einem
Hotel, so rufen Sie uns auf unserer kostenlosen Telefonnummer
(0508-109328) an um den
Transfer zu unserem Depot zu organisieren. Wir erstatten
Taxi oder Shuttle - Kosten von
der Innenstadt bis NZ$30.
6.
Christchurch: Bitte teilen Sie uns Ihre Flugdaten und Ankunftszeit
mit. Nach Ihrer
Ankunft am Flughafen oder Ihrem Hotel, rufen Sie bitte
unser Depot in Christchurch
Tel: (03) 357 4153) zwecks Abholung an und erwarten
unseren Mitarbeiter vor dem Terminal
oder Ihrem Hotel. Sollten wir nicht in der Lage sein
Sie abzuholen, nehmen Sie sich bitte ein
Taxi / Shuttle zu unserem Depot. Die Kosten von ca.
NZ$25.- werden Ihnen gegen Vorlage
einer Quittung ('receipt') erstattet.
7. Einwegmieten
Einwegmieten zwischen den Depots in Auckland und Christchurch
sind kostenfrei, müssen
aber zum Zeitpunkt der Buchung festgelegt werden.
8. Änderung von Annahme- und Rückgabeort
bzw. -datum
Eine Änderung von Annahme- und Rückgabeort
bzw. -datum nach Buchungsbestätigung oder
nach Beginn des Mietvertrages ist nur nach Absprache
und Genehmigung von Wendekreisen
Travel möglich. Ohne Genehmigung von Wendekreisen
Travel fällt eine extra Gebühr an.
9. Fahrzeugrückgabe
Fahrzeuge müssen an dem im Vertrag angegebenen
Ort und zur vereinbarten Zeit
zurückgegeben werden. Verspätete Rückgabe
wird als voller Miettag berechnet.
10. Der Mieter ist bei Rückgabe verpflichtet
Den Treibstofftank entsprechend der Markierung nachzufüllen.
Das Fahrzeug in einem vertretbar sauberen Zustand
abzugeben.
Abwassertank und Toilette zu leeren. Für
die Nichteinhaltung dieser Bedingungen werden
Extrakosten erhaoben.
11. Mietpreise und Mindestmietdauer
Mietpreise für Campervans und Wohnmobile
werden unabhängig vom Zeitpunkt der
Fahrzeugannahme pro Kalendertag berechnet. Alle Preise
enthalten unbegrenzte Kilometer
und Mehrwertsteuer. Mindestmietdauer ist 7 Tage.
12. Kaution / Selbstbeteiligung
Camper und Wohmobilversicherung (gültig ab
01. April 2008)
STANDARD PFLICHT VRESICHERUNG : NZ$ 16,- / Tag
extra mit einem Selbstbehalt
(Kaution) von NZ$ 1500,- für Fahrer über
25 Jahre, NZ$ 2000,- für Fahrer zwischen
21 - 24 Jahre. Ein unterschriebener Kreditkartendurchschlag
ist ausreichend, die Kreditkarte
selbst wird nicht belastet. Der maximal zahlbare Versicherungsbetrag
pro Miete ist NZ$ 800,-.
REIFEN UND WINDSCHUTZSCHEIBEN VERSICHERUNG :
Kann zusammen mit der Standardversicherung für
NZ$ 6,-/Tag erworben werden.
Der maximal zahlbare Betrag pro Miete ist NZ$ 300,-.
FULL COVER - REDUZIERTE SELBSTBETEILIGUNG / KAUTION
- OPTION 1 :
Für NZ$ 36,- /Tag wird der Eigenanteil im Schadensfall
auf maximal NZ$ 250,- verringert
bzw. auf NZ$ 500,- für Fahrer zwischen 21 - 24
Jahre. Diese Option deckt alle Schaeden
am Fahrzeug ab, inclusive Dach - und Unterbodenversicherung
sowie Standardverischerung,
Reifen - und Windschutzscheibenversicherung. Der maximal
zahlbare Versicherungsbetrag
ist auf 50 Tage oder NZ$ 1800,- pro Miete begrenzt.
Autoversicherung (gültig ab 01. April 2008)
Standard Versicherung (Pflicht): NZ$14/Tag mit
einem Selbstbehalt (Kaution) von
NZ$ 750,- für Personen über 25 Jahre, (NZ$1000
für Fahrer zwischen 21-24 Jahre). Es
wird nur ein unterschriebener Kreditkartendurchschlag
einbehalten, nicht aber das Konto
des Karteninhabers belastet. Die maximale Versicherungssumme
pro Miete ist NZ$ 700,-.
REIFEN
UND WINDSCHUTZSCHEIBEN VERSICHERUNG kann für NZ$ 6,- am Tag
extra
erworben werden. Die maximale Versicherungssumme pro
Miete ist NZ$ 300,-.
REDUZIERTE
SELBSTBETEILIGUNG / KAUTION - OPTION 1 :
Für NZ$ 32,- /Tag wird der Eigenanteil im Schadensfall
auf maximal NZ$ 100,- verringert
bzw. auf NZ$ 250,- fuer Fahrer zwischen 21 - 24 Jahre.
Diese Option deckt alle Schäden
am Fahrzeug ab, inclusive Dach - und Unterbodenversicherung
sowie Standardverischerung,
Reifen - und Windschutzscheibenversicherung. Der maximal
zahlbare Versicherungsbetrag
ist auf 50 Tage oder NZ$ 1600,- pro Miete begrenzt.
Rückerstattung der Kaution:
Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges
voll erstattet, sofern:
- Das Fahrzeug am vereinbarten Ort / Datum sowie zur
vereinbarten Zeit abgegeben wird
- Keine Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum
Dritter entstanden sind
- Die Toilette und der Abwassertank geleert sind
- Kein Eigentum von Wendekreisen abhanden gekommen
oder beschädigt ist
- Eventuelle Bußgelder für Verkehrsverstösse
beglichen sind
- Das Fahrzeug in einem vertretbar sauberen Zustand
abgegeben wird
Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden
sind nicht in der Versicherung
enthalten und sind vom Mieter zu tragen.
Die Kaution kann in bar, mit Reisescheck oder mit Kreditkarte
hinterlegt werden. Bei
Kreditkartenzahlung wird nicht das Konto belastet sondern
lediglich ein unterschriebener
Vordruck einbehalten, sofern obige Bedingungen eingehalten
werden.
13. Mietverlängerung
Eine Mietverlängerung setzt die Genehmigung
von Wendekreisen Travel voraus. Die
Extrakosten müssen zum Zeitpunkt der Bestätigung
mit Kreditkarte bezahlt werden oder
nach Absprache bei Rückgabe des Fahrzeuges
14. Reiseversicherung
Urlauber sind im Falle eines Unfalls über
ACC (Accident Compensation Commission)
versichert. Das heißt Behandlungskosten im Krankenhaus
werden von ACC getragen.
Wir empfehlen allen Reisenden eine gesonderte Reiseversicherung
abzuschliessen.
15. Führerschein und Mindestalter
Ein gültiger nationaler Führerschein
ist erforderlich. Ist dieser Füherschein nicht in englischer
Sprache muss entweder eine gültige Übersetzung
vorgelegt werden oder ein internationaler
Führerschein. Das Mindestalter ist 18 Jahre.
16. Strassen – Restriktionen
Camper und Wohnmobile können nur auf befestigten
Strassen gefahren werden. Folgende
Straßen sind von der Benutzung ausgeschlossen:
Skippers Road (Queenstown),
Ninety Mile Beach (Northland), Ball Hut Road (Mt. Cook)
and North of Colville Township
(Coromandel Peninsula).
17. Pannenhilfe
Im Falle eines mechanischen Problems ist der Mieter
angehalten, Wendekreisen so bald
wie möglich auf der gebührenfreien Pannennummer
zu benachrichtigen. Wendekreisen
wird dann umgehend einen Mechaniker mit der Behebung
des Schadens beauftragen.
18.
Reparaturen
Reparaturen bis zu NZ$ 50 bedürfen keiner
Genehmigung und werden - vorausgesetzt der
Schaden ist nicht durch den Mieter verschuldet - nach
Vorlage einer Quittung voll erstattet.
Reparaturen über diesen Betrag hinaus bedürfen
der Genehmigung von Wendekreisen.
Ohne
vorherige Genehmigung übernimmt Wendekreisen keine Kosten für
Unterkünfte,
Mahlzeiten oder andere Kosten als Folge einer Panne.Ausgleichszahlungen
als Folge einer
Panne decken nur die Mietkosten von dem Tage ab, an
dem das Fahrzeug nicht zur
Verfügung stand, vorausgesetzt Wendekreisen wurde
rechtzeitig informiert.
19. Fahrzeugersatz
Sollte Ihr Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen
nicht zur Verfügung stehen, behält sich
Wendekreisen Travel vor, das Fahrzeug durch ein gleich-
oder höherwertiges Fahrzeug zu
ersetzen. Dies bedeutet keinen Vertragsbruch und schliesst
Kompensation aus. Dadurch
entstehen keine Mehrkosten. Sollte dies nicht möglich
sein, werden die Kosten für jeden
verlorenen Miettag ersetzt.
Stand:
15. Februar 2008
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