Auszug aus den allgemeinen Mietbedingungen:

Miet- und Versicherungsbedingungen United Campervans Neuseeland

   1. In den Standard-Preisen eingeschlossen
   Unbegrenzte Freikilometer
   G.S.T. (Goods and Service Tax 12,5% Steuern)
   Straßennutzungsgebühr / Steuern für Diesel
   Evtl. anfallende Einweggebühr
   Fahrzeugausstattung                           1te Gasfüllung
   Kosten für zusätzliche Fahrer              Reinigungsgebühr
   Transfer vom Flughafen / Hotel zum Depot in Auckland und Christchurch bei Übernahme
   Transfer in Auckland vom Depot zum Flughafen nach Rückgabe
   Kostenlose Telefon-Hotline 24 Stunden täglich
   Allgemeines Informations- und Kartenmaterial

   2. In den All Inclusive-Preisen eingeschlossen
   Alle Leistungen die bei den Standard Preisen aufgeführt sind - zzgl.
   Volle Versicherung ohne Selbstbehalt (nicht Reifenschäden)
   Mehrfacher Ersatz der Windschutzscheibe
   1 Campingtisch und 1 Campingstuhl für jeden Mitfahrer
   Kindersitz oder Sitzschale
   Kostenlose Kiwi Camps V.I.P. Mitgliedskarte für 2 Jahre (10% Ermäßigungen für Kiwi
   Camping Parks in Neuseeland und Top Tourist Camping Parks in Australien)
   Die All Inclusive-Preise entnehmen Sie bitte der Tabelle!

   3. Nicht im Preis eingeschlossen
   Obligatorische Fahrzeug-Versicherung zu NZ$ 20 pro Tag (Selbstbehalt pro Schaden:
   nur NZ$ 1.200,- / Fahrer unter 25 Jahren NZ$ 2.400), zahlbar bei Fahrzeugübernahme,
   sofern nicht All Inklusiv gebucht wurde.
   Transfers nach Fahrzeugrückgabe (Ausnahme Auckland: vom Depot zum Flughafen ist
   kostenlos) Benzin, Öl, Gas Steuern / Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen.

   4. Preisberechnung
   Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das
   Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben.

   5. Stornierungen usw.
   Es gelten die Stornosätze laut unseren allgemeinen Reisebedingungen.
   Wird das Fahrzeug verspätet abgeholt oder früher als geplant zurückgegeben, werden
   keine Kosten zurückerstattet.

   6. Öffnungszeiten
   01.10.-30.04.  täglich von 08.00 bis 17.00 Uhr (am 25.12. Depots geschlossen).
   01.05.-30.09.  Montag bis Samstag von 08.30 bis 17.00 Uhr - Sonntags nur auf Anfrage!

   7. Fahrzeugübernahme und -rückgabe
   Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten.
   Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten. Wenn das Fahrzeug
   nicht an der vereinbarten Station, zur vereinbarten Zeit, mit Schäden am Fahrzeug selbst
   oder nicht in sauberem Zustand zurückgegeben wird und Toilette und Abwassertank nicht
   geleert sowie Gas und Treibstoff aufgefüllt sind, berechnet der Vermieter entsprechende
   Gebühren. Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich
   und bei verspäteter Rückgabe werden Zusatztage zu gesonderten Gebühren in Rechnung
   gestellt, der Transfer zum Flughafen entfällt.

   8. Transfers
   Kostenlos vom Flughafen / Hotel in Auckland und Christchurch zur Fahrzeugübernahme.
   Nach Fahrzeugrückgabe erfolgt nur in Auckland ein kostenloser Transfer vom Depot zum
   Flughafen, Transfers zum Hotel müssen vom Mieter selbst bezahlt werden. In Christchurch
   sind keine kostenlosen Transfers nach Rückgabe möglich, der Mieter muß für alle Transfers
   selbst aufkommen.

   9. Einweg- und Mindestmiete
   Mindestmiete 7 Tage, für Einwegmieten 14 Tage!  Für eine Zusatzversicherung
   zum Ausschluß des Selbstbehaltes (falls nicht All Inklusiv gebucht wurde) beträgt die
   Mindestmietdauer 10 Tage.
   Einwegmieten zwischen den Depots in Auckland und Christchurch sind kostenlos möglich.

   10. Fährreservierung
   Für die Hochsaisonmonate Oktober bis März sollten Sie vorab eine Reservierung für die
   Fähre von der Nord- zur Südinsel (oder umgekehrt) vornehmen. Die Überfahrt dauert
   ca. 3,5 Stunden und ist ein tolles Erlebnis. Sie können feste Termine vor Ort telefonisch
   ändern, falls die entsprechende Verfügbarkeit gegeben ist (bis 1 Tag vor der gebuchten
   Überfahrt kostenlos). Die Reservierung nehmen wir für Sie kostenlos vor.

   11. Versicherung
   Die obligatorische Fahrzeug-Versicherung mit einer Haftungssumme von 1 Million NZ$ für
   Schäden am eigenen Fahrzeug sowie am Fahrzeug oder Eigentum Dritter ist vor Ort bei
   Fahrzeugübernahme abzuschließen und zu zahlen, falls nicht die All Inklusiv Rate gebucht
   wurde. Die Versicherung kostet pro Tag NZ$ 20 (ca. € 10,50). Ihr Selbstbehalt beträgt
   pro Schadensfall NZ$ 1.200 (Fahrer unter 25 Jahren: NZ$ 2.400).
   Vor Ort können Sie eine Zusatzversicherung (Bond Waiver Insurance) für NZ$ 12 pro Tag
   (ca. € 6,50) / Fahrer unter 25 Jahre: NZ$ 24 pro Tag (ca. € 13,-) ) abschließen, die jeden
   Selbsthalt ausschließt. Die Mindestmietdauer für diese Zusatzversicherung ist 10 Tage.
   Die Zusatzversicherung beinhaltet auch den mehrfachen Ersatz der Windschutzscheibe,
   jegliche Reifenschäden sind jedoch immer ausgeschlossen und müssen vom Mieter selbst
   bezahlt werden. Die Versicherung wird generell nicht erstattet!

   12. Selbstbeteiligung
   Im Falle eines Schadens/Unfalls müssen Sie die Selbstbeteiligung zunächst immer zahlen,
   auch wenn der Schaden/Unfall nicht von Ihnen, dem Mieter selbst, verursacht wurde. In
   Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall
   mit einem unversicherten Kraftfahrer oder zu einer Unfallflucht haftet der Mieter in der Höhe
   des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt aller oben genannten Versicherungen gilt jeweils pro
   Schaden und nicht pro Miete!

   13. Kaution
   Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution in Höhe von NZ$ 1.200,- (Fahrer unter 25 Jahren:
   NZ$ 2.400,-) sowie zusätzlich NZ$ 100 Kaution für Reinigung und Benzin zu leisten.
   Falls All Inklusiv gebucht wurde, ist nur die Reinigungskaution fällig. Die Kaution ist per
   Kreditkarte zu leisten: Visa, Euro/Mastercard oder Amex.
   Es wird lediglich ein Abzug der Kreditkarte über die von Ihnen zu entrichtende Kaution
   sowie die Reinigungskaution erstellt, um eventuell anfallende Kosten zu decken.
   Bitte achten Sie auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte!
   Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug oder am Eigentum Dritter wird jeweils eine
   weitere Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.
   Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen Dollar. Eine Differenz bei
   Rückzahlung, auf Grund von Kursschwankungen, kann weder vom Vermieter direkt noch
   beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.

   14.  Bitte beachten
   Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig!
   Von der Versicherung ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden durch
   eigenes Verschulden. Schäden an der Inneneinrichtung, sowie Schäden durch die Benutzung
   des Fahrzeugs wider die gesetzlichen Vorschriften sowie wider den Mietvertrag sind nicht
   versicherbar. Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt
   wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden
   am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter wenn:
   a. Die Mietbedingungen nicht eingehalten werden;
   b. Der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde;
   c. Unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol gefahren wurde;
   d. Auf unerlaubten Straßen oder in verbotenen Gebieten gefahren wurde,
   e. Bergung/Abschleppen von Fahrzeugen, die durch Ihre Schuld steckengeblieben sind,
   f. Verwendung falschen Treibstoffs bzw. wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird,
      Schäden die durch Überhitzung entstehen,
   g. Kosten für verlorene oder eingesperrte Fahrzeugschlüssel,
   h. andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren.
   Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken
   und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält
   sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Gebühren/Kosten nachträglich in Rechnung
   zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
   Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine
   Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-,    Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.

   15. Führerschein und Mindestalter
   Der deutsche Führerschein Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B ist ausreichend, ein
   internationaler Führerschein ist empfehlenswert. Falls der nationale Führerschein nicht in
   englischer Sprache ist, ist zusätzlich ein internationaler Führerschein erforderlich, der
   allerdings nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig ist.
   Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre (siehe dazu auch den Punkt Versicherung
   für Fahrer unter 25 Jahren).
   Es entstehen keine Kosten für zusätzliche Fahrer.

   16. Modellgarantie, Fahrzeugtyp
   Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu
   stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder sogar
   höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell
   aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für
   Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum
   Rücktritt von der Buchung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben,
   kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Maßeund Größenangaben
   sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters,
   Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Seiten
   können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

   17. Pannenhilfe, Reparaturen
   Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifen!)
   sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter
   bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an.
   Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Wichtig: Erfolgt diese Meldung
   nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht
   kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

   18. Fahrgebiet
   Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge grundsätzlich nur auf asphaltierten bzw. befestigten
   und gut ausgebauten öffentlichen Strassen gefahren werden dürfen! Folgende Strecken
   dürfen nicht befahren werden: Skippers Canyon Road (Queenstown); Ninety Mile Beach
   (Northland); Ball Hutt Road (Mt. Cook), Cape Jackson to Port Colville (Coromandel).
   Sollte Ihr Fahrzeug auf diesen sowie nicht zugelassenen Strassen einen Schaden erleiden,
   sind Sie als Mieter dafür selbst verantwortlich, Ihr Versicherungsschutz entfällt!

   19. Fahrzeugausstattung
   Alle Fahrzeuge verfügen über Kopfkissen, Bettdecken, Bettbezüge, Hand- und
   Geschirrtücher, Besteck und Kochgeschirr, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Toaster,
   Schüsseln, Flaschen- und Dosenöffner, Aufbewahrungsbehälter und Eimer, Klammern
   und Wäscheleine, Schaufel und Handbesen, elektronischer Gas- und Zigarettenanzünder
   (geeignet zum Aufladen von Videokamerabatterien – Adapter jedoch bitte mitbringen).

   20. Eventuelle Extras
   Vor Ort für jeweils NZ$ 25,- (einmalig pro Miete) erhältlich:
   Babysitz                 Tragbare Toilette                Skiträger
   Schneeketten         Campingtisch                      2 Campingstühle (+ NZ$ 5 je Miete)
   und nur beim 4- und 6-Bett Motorhome möglich: Fahrradständer für NZ$ 50