| Was
Sie wissen sollten " Reise &
Zahlungsbedingungen "
Klare rechtliche Verhältnisse sind eine wesentliche
Voraussetzung für eine Reise. Wir bitten Sie daher,
unsere u.g. allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
der Ergänzung gesetzlicher Regelungen dienen, zu
lesen ...
Die Reisebedingungen ergänzen die §§
651 a ff. BGB und regeln die Rechts- beziehungen zwischen
Ihnen und
uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV
gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden
von
Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der
jeweiligen Ausschreibung und besondere Hinweise haben
Vorrang!
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit
Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserere Kataloge
/ individuellen Angebote bieten Sie uns den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag
kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande.
Über die Annahme, für die es keiner besonderen
Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung
der Reisebestätigung/Rechnung. Sofern nicht gesondert
vermerkt, treten Reisebüros nur als Vermittler
auf.
1.1 Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen
bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden
wir sie
Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen
Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang
-
bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt,
unverzüglich -ist der Reisevertrag zu diesen
Bedingungen zustande gekommen.
1.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden
gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung
vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot
10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb
dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch
eine Zahlung erfolgen kann.
1.4 Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie
als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens
5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem
Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente
sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen
Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag
aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen
und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht
antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen
Rücktritt behandeln.
2.
Bezahlung
2.1 Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns bitte die auf der
Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung.
Diese beträgt 10% des Reisepreises, mindestens
Euro 60,-
und maximal Euro 260,- je Reiseteilnehmer. Die Restzahlung
ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
zu leisten. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren
sind jedoch sofort fällig. Einen Sicherungsschein
im Sinne des Gesetzes finden Sie bei den jeweiligen
Reiseunterlagen.
2.2 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach
Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt
nicht
vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur
Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung
von Schadensersatz
in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,
vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem
Zeitpunkt ein zum
Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3.
Leistungen, Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen
sind die Leistungsbeschreibungen in unseren Katalogen
/ individuellen Angebote, so wie sie Vertragsgrundlage
geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen
aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch
nehmen,
können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren,
wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt,
nicht
jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
3.3 Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden
Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche
Verlängerung
ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist.
Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien
Platzkapazität.
Falls durch die Verlängerung eine Änderung
des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig
wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Der Preis für die Verlängerung berechnet sich,
sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis
der Verlängerungszeit lt. unserer ausgeschriebenen
Angeboten.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.Informieren Sie sich
bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher
als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt
über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie
dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen,
gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren / Trebstoffzuschläge
entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den
sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu
informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als
5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Angebot anzubieten.
Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach
Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.3 Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen
Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung
zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe
der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter
Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung in
unserem Hause.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an (z.B. auch wegen verpasster Anschlüsse),
können wir einen angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis.
In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen,
die wir im Falle Ihres
Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer
fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom
Reisepreis
5.3.1 bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%;
mindestens jedoch Euro 80,-
29 - 22 Tage vor Reisebeginn 25%
21 - 15 Tage vor Reisebeginn 30%
15 - 07 Tage vor Reisebeginn 40%
ab 06 Tage vor Reisebeginn 65%
ab 02 Tage vor Reisebeginn 80%
5.3.2 Buchungen
Inkl. einer Kreuzfahrt / Sonder- und Gruppenreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %; mindestens jedoch
Euro 150,-
29 - 22 Tage vor Reisebeginn 30 %
21 - 15 Tage vor Reisebeginn 35 %
14 - 07 Tage vor Reisebeginn 45%
ab 06 Tage vor Reisebeginn 70%
ab 02 Tage vor Reisebeginn 85%
Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass
keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind,
als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen
im Katalog ausgewiesen.
5.4 Reine Flugbuchungen usw. lt. gesonderter Auschreibung
/ Rechnung.
5.5 Eine Ersatzperson kann bis 30 Tage, sofern die Umbuchung
durchführbar ist, vor Reiseantritt gestellt werden.
In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr
von Euro 100,- pro Person erhoben.
5.5 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Reise
(z.B. Doppel- oder Mehrbettzimmer) gebucht haben und
keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis
zu fordern oder,
wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig
unterzubringen.
5.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte
Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets
zurückzugeben, da wir
sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6.
Reise-Versicherungen
6.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist
im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend
eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise
abgeschlossen werden sollte.
7.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu
vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen werden erstattet.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht
zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten,
bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir
berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn
abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot
unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann
nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden
Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände
nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis
unverzüglich erstattet.
8.
Höhere Gewalt
8.1 Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer
Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den
Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift
kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt,
so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze
1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9.
Gewährleistung
9.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener
Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung
einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung
Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine
Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen
nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren
Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe
oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich
ist oder verweigert wird oder die Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse
am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering
zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht
oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt
eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei
der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung
durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der
Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer
Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere
Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust
bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen
oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen
wir keine Haftung.
Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung
10.1 Für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung
und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme
der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.2 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeige
führt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.3 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt,
soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder
auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4 Für alle Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde
und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des
dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des
Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro
oder bei unserer Flughafenstation
10.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem
vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich
uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser
Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend
machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht
für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind
binnen 7 Tagen zu melden.
10.6 Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von
Anspruchsanmeldungen befugt.
10.7 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren
in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise
nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen
über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder
Tötung verjähren in 3 Jahren.
11.
Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes,
denn
Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten
Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen
gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland,
sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes
bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer
oder Inhaber eines Fremdenpasses, müssen Sie oft
andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese
bei dem zuständigen Konsulat.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung
von uns zu vertreten ist.
11.2 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland
nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie
daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich
gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand
bei Drucklegung.
12.2 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren
alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende
Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.3 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet
werden.
12.4 Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
Internationales Touristik
Büro für Fernreisen
Rotenhofer Weg 14
24109 Melsdorf
Telef.: 04340-40 11 40
E-mail: info@itb-fernreisen.de
Website: www.itb-fernreisen.de
Stand: 2007 / Euro1
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