Auszug aus den allgemeinen Mietbedingungen:


Maui Wohnmobile Australien
(vorbehaltlich Änderungen)

Mietdauer
Bei der Berechnung der Mietdauer zählt der Tag der Fahrzeugübernahme, unabhängig von der
Uhrzeit der Übernahme, als erster Miettag. Der Tag der Fahrzeugrückgabe wird als letzter Miettag
gerechnet. Falls sich im Verlauf der Mietdauer die Mietpreise saisonal bedingt ändern, wird die
Miete nach den zum jeweiligen Zeitpunkt der Mietdauer relevanten Tagespreisen berechnet.
Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage. Unter Vorbehalt von Änderungen in Hochsaisonzeiten.
Die Mindestmietdauer für Einwegmieten beträgt 7 Tage; ausgeschlossen sind Mehrfachmieten, für
die eine Mindestmietdauer von 5 Tagen gilt. Kürzere Mieten sind nur auf Anfrage verfügbar.
Eine verspätete Übernahme oder frühzeitige Rückgabe des Fahrzeuges berechtigt den Kunden
zu keinerlei Rückerstattung für die ungenutzten Miettage.
Bei eigenmächtiger und nicht von Maui genehmigter Verlängerung der Mietdauer wird eine
tägliche Verspätungsgebühr von AUD 150,- zusätzlich zum regulären Tagesmietpreis erhoben.
Mietkosten für verspätete Fahrzeugrückgaben werden pro Tag berechnet, d.h. bei verspäteter
Rückgabe um einen Kalendertag wird der Mietpreis für eine Mietdauer von einem Tag berechnet;
wird das Fahrzeug mit zweitägiger Verspätung abgegeben, entsprechen die Kosten zwei Tagesmieten
usw. Die erhobenen Gebühren werden hierbei nach den für das Fahrzeug zum jeweiligen
Mietzeitpunkt gültigen Maui-Tagesmietpreisen berechnet.

Fahrzeugzustand bei Übernahme und Abgabe
a) Der Kunde bestätigt, daß er das Fahrzeug in sauberem und funktionstüchtigem Zustand
gemäß dem Fahrzeugzustandbericht entgegengenommen hat. Weiterhin bestätigt der Kunde, daß
Treibstofftank und Gasflasche (sofern vorhanden) vollständig gefüllt waren.
b) Der Kunde verpflichtet sich zur Rückgabe des Fahrzeuges in sauberem Zustand, mit vollem
Treibstofftank und voller Gasflasche (sofern vorhanden) (bei Erwerb einer der Optionen zum
Treibstoff- bzw. LPG-Erwerb im Voraus gilt dies nicht) an denen im Mietvertrag aufgeführten Daten,
dem richtigen Standort und zur dort vereinbarten Uhrzeit.
c) Der Kunde bestätigt, daß Maui dem Kunden keine Gelder zurückerstattet und nicht zur
Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges verpflichtet ist, wenn der Kunde das Fahrzeug
abgegeben hat oder der Kunde, unabhängig der Gründe, vor Ablauf der Mietdauer nicht
mehr den Nutzen des Fahrzeuges hat.

Änderung des Abgabeortes
Wenn der Kunde nach Beginn der Mietdauer den Ort der Fahrzeugrückgabe zu ändern wünscht,
muß dazu erst die Genehmigung der Zielmietstation eingeholt werden. Vorbehaltlich der
Genehmigung dieser Änderung wird eine Zusatzgebühr von bis zu AUD$700 erhoben. Diese Gebühr
ist auch dann zu entrichten, wenn der Kunde sich aufgrund von Umständen außerhalb der Gewalt
von Maui (z. B. Witterungsbedingungen) zur Änderung des Abgabeortes gezwungen sieht.

Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten
Wünscht der Kunde, das Fahrzeug nach Ende der Öffnungszeiten abzugeben, muß er zunächst
die Zusage der Zielmietstation einholen. Vorbehaltlich der Erteilung dieser Zusage hat der
Kunde die Versicherungsprämie (abhängig von der gewählten Versicherungsoption mit
geminderter Selbstbeteiligung) für einen zusätzlichen Tag zu zahlen, da der Kunde bis zum Zeitpunkt
der Entgegennahme durch einen Maui-Mitarbeiter für das Fahrzeug haftbar gemacht wird.

Verlängerung der Mietdauer
Wenn der Kunde nach Entgegennahme des Fahrzeuges die Mietdauer zu verlängern wünscht, muß
dazu zuerst die Genehmigung der Zielmietstation eingeholt werden. Eine positive Bestätigung
hängt von der Verfügbarkeit von Fahrzeugen ab. Die anfallenden Zusatzgebühren für die
verlängerte Mietdauer müssen bei Bestätigung der Mietverlängerung telefonisch per Angabe
von Kreditkartendetails entrichtet werden. Bei einer eigenmächtigen und nicht seitens Maui
genehmigten Verlängerung wird eine Gebühr von AUD$150 pro Tag zusätzlich zum Tagesmietpreis
erhoben. Die erhobenen Gebühren werden hierbei nach den für das Fahrzeug zum jeweiligen
Zeitpunkt während der Mietdauer gültigen Tagesmietpreisen berechnet.

Mieten in Broome
Eine Zusatzgebühr für abgelegene Standorte von AUD 400,- wird für alle Mietfahrzeuge erhoben,
die in Broome abgeholt oder zurückgegeben werden (oder beides).
Pro Fahrzeug ist die Gebühr für abgelegene Standorte nur einmal zu entrichten.
Diese Gebühr, sofern zutreffend, wird zusätzlich zur Einwegmietgebühr berechnet.

Flughafenkonzessionsgebühr
Für die Übernahme und Rückgabe von Mietfahrzeugen an Flughäfen ist möglicherweise eine Flughafenkonzessionsgebühr zu entrichten. Für Mietfahrzeuge, die am Flughafen von Hobart
abgeholt werden, wird eine Abholgebühr von AUD 6,60 erhoben. Die Gebühr ist freibleibend.

Einwegmieten
Unsere Fahrzeuge können an einer unserer Mietstationen abgeholt und an einer beliebigen
anderen abgegeben (Einwegmiete) werden. Einwegmieten zwischen Tasmanien und dem
australischen Festland sind auf Anfrage möglich. Die Gebühr für Einwegmieten beträgt
AUD 220,- , sofern zutreffend wird sie zusätzlich zum Aufpreis für Broome erhoben.

Mehrfachmieten
Hält ein Mieter Buchungen für mehr als einen Mietzeitraum (Mehrfachmieten), so lassen sich
diese Mieten kombinieren, damit der Mieter die Berechtigung für unsere Langzeitmietpreise erlangt.
Z.B. berechtigt eine 14-tägige Mietzeitdauer zuzüglich einer 7-tägigen Mietdauer zum 21-Tage-Preis.
Die Einwegmietgebühr (sofern zutreffend) und Mietkosten für zusätzliches Zubehör werden für
jedes gemietete Fahrzeug erhoben.
Für Entgegennahme und Rückgabe am selben Tag wird
der Tagesmietpreis für den letzten Tag der ersten Miete berechnet, und der Tagesmietpreis
für den ersten Tag der darauffolgenden Miete wird nicht berechnet. Dasselbe gilt für die Prämie
für die Versicherungsoption mit geminderter Selbstbeteiligung.

Pannenhilfe
Über sämtliche Probleme mit dem Fahrzeug oder der Fahrzeugausstattung muß Maui umgehend, jedoch
innerhalb von 24 Stunden, benachrichtigt werden, um Maui die Möglichkeit zur Behebung des
Problems während der Mietdauer zu geben. Bei Unterlassung werden eventuelle Ansprüche zur
Wiedergutmachung beeinträchtigt. Maui übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die nach
dieser Frist unterbreitet werden.
Bitte kontaktieren Sie Maui unter den folgenden
Rufnummern: Wohnmobile: 1300 363 800; Mietautos mit Zweiradantrieb: 1800 811 506

Straßennutzungsbeschränkungen
Zweiradangetriebene Fahrzeuge dürfen weder vom Kunden noch ermächtigten Fahrern auf
unbefestigen Straßen (Straßen, die nicht mit einem festen Belag wie Teer, Asphalt oder Beton
befestigt sind) gefahren werden (außer mit unserer schriftlichen Genehmigung). Kein Fahrzeug
darf unter Geländebedingungen gefahren werden. Als Geländebedingungen gelten Brandschutzwege,
Strände, Sand, unbefestigte Wege, Felder oder Weiden. Die einzige Ausnahme hierzu ist die
a ngemessene Benutzung von Zufahrtsstraßen zu anerkannten, kommerziellen Campingplätzen.
Die Erteilung von Fahrgenehmigungen hängt von den Witterungs- und Straßenbedingungen ab.
Unsere Fahrzeuge dürfen nicht auf der Canning Stock Route, in der Lost City im Litchfield Park und
auf dem Abschnitt Telegraph Road auf der Straße nach Cape York gefahren werden. Falls diese
Straßen befahren werden ist der Kunde für alle Schäden haftbar, da hier keine der
Versicherungsschutzoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung gilt.
Maui behält sich vor, nach eigenem Ermessen die Fahrzeugnutzung in bestimmten Gebieten
aufgrund widriger Witterungs- oder Straßenbedingungen, und auch die erlaubten Entfernungen
zu angegebenen Zielen im Verhältnis zur Mietdauer einzuschränken.

Führerschein
Zum Zeitpunkt der Miete ist ein seit mindestens einem Jahr gültiger PKW-Führerschein des
Heimatlandes vorzulegen. Wenn dies kein englischsprachiger Führerschein ist, muß außerdem
ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.

Altersbeschränkung
Das Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre. Ist der Fahrer über 75 Jahre alt, muß zudem ein
ärztliches Attest vorgelegt werden, das die Fahrtüchtigkeit des Fahrers für die Mietdauer und
das gebuchte Fahrzeug bestätigt.

Änderungen am Fahrzeug
Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Maui ist es dem Kunden untersagt,
Änderungen oder Ergänzungen am Fahrzeug vorzunehmen.

Tiere
Das Mitführen von Tieren in unseren Fahrzeugen ist nicht gestattet -
ausgenommen sind Blindenhunde.

Wartung und Reparaturen
a) Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den einwandfreien
Zustand des Fahrzeuges zu erhalten. Dazu zählt u.a. die tägliche Überprüfung von Wasser- und
Ölstand und der Batterie.
b) Der Kunde erkennt an, daß Maui angemessene Auslagen bis zu AUD 100,- (Wohnmobilmieten)
für Reparaturen mechanischer Ausfälle am Antriebsstrang und Motor des Fahrzeuges erstattet
(dies gilt nicht für Wasseranlage, Kühlschrank, Heizung, Klimaanlage und Audio-Anlage). Eine
Erstattung von Auslagen ist nur UNTER DER VORAUSSETZUNG möglich, daß
(i) der Kunde die entsprechenden Quittungen vorlegt;
(ii) der Kunde die vorherige Genehmigung von Maui eingeholt hat;
(iii) der Schaden nicht vom Kunden verschuldet oder infolge von Vertragsbruch von seiten
des Kunden verursacht wurde.
c) Vorbehaltlich der Bedingungen der jeweiligen Versicherungsschutzoption mit geminderter
Selbstbeteiligung zahlt der Kunde für die Reparatur und den Ersatz von während der Mietdauer
beschädigten Reifen. Die Kosten angemessener Auslagen ist nur UNTER DER VORAUSSETZUNG
möglich, daß
(i) der Kunde die entsprechenden Quittungen vorlegt; und
(ii) der Reifen einen Defekt aufweist und der Kunde ihn Maui zur Inspektion vorlegt; und
(iii) der Reifenhersteller gemäß seinen Garantiebestimmungen die Kosten übernimmt.
d) Der Kunde ist für alle Kosten haftbar, die mit dem Tanken von falschem Treibstoff (unter
Treibstoff versteht sich Diesel oder Benzin) zu tun haben;
e) Der Kunde zahlt Maui die tägliche Miete für den Zeitraum, während dessen das Fahrzeug
aufgrund von Unfallreparaturen nicht vermietet werden kann (Liegekosten).
Über Reparaturen von mehr als AUD$100 muß Maui vorher informiert werden. Reparaturen werden
unter der Voraussetzung genehmigt, daß der Schaden nicht direkt vom Kunden selbst verursacht wurde.
Die Erstattung der Auslagen kann nur auf Vorlage der entsprechenden Quittungen geleistet werden.

Anspruchsverzicht
Wenn der Mieter sich freiwillig für ein weniger hochwertiges Fahrzeug als das gebuchte entscheidet,
berechtigt ihn das nicht zur Erstattung der Preisdifferenz.

Fahrzeugkategorie
Fahrzeuge können nicht nach Modell angefordert werden, sondern nur nach der Fahrzeugkategorie.

Fahrzeugtausch
Falls das gebuchte Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht, behält
sich Maui vor, dem Kunden auch ohne vorherige Benachrichtigung ein Fahrzeug einer vergleichbaren
oder höherwertigen Kategorie zu übergeben, ohne daß dem Kunden dadurch zusätzliche Kosten
entstehen, abgesehen von den durch höhere Betriebskosten des Ersatzfahrzeuges entstehenden
Kosten. Dies stellt keinen Vertragsbruch dar und berechtigt den Mieter zu keinerlei Entschädigung.

Fahrzeugrechtsanspruch
Mit diesem Mietvertrag erkennt der Kunde Maui als rechtmäßigen Fahrzeugbesitzer an und bestätigt,
daß ihm das Fahrzeug nur temporär und treuhänderisch zur Verfügung gestellt wird. Somit ist der
Kunde nicht berechtigt das Fahrzeug zum Verkauf, zur Verpfändung, zum Verleih, zur Vermietung
oder als Hypothek einzusetzen oder anzubieten oder sich auf andere Weise oder zu einem
anderen Zweck von dem Fahrzeug und seinen Ausrüstungsgegenständen zu trennen oder das
Fahrzeug auf sonstige Art als Zahlungsmittel zu nutzen.

Fahrzeugschäden – Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung

Der Kunde akzeptiert hiermit, daß:
a) das Fahrzeug für Schäden am eigenen Fahrzeug und am Eigentum Dritter versichert ist;
b) der Kunde bei allen eintretenden Schadensfällen eine Selbstbeteiligung zu entrichten hat;
c) diese Selbstbeteiligung in den meisten Fällen durch die Wahl einer Versicherungsoption mit
geminderter Selbstbeteiligung verringert oder aufgehoben werden kann;
d) der Kunde im Falle eines Vertragsbruchs bezüglich dieses Mietvertrages jeden
Versicherungsschutz mit geminderter Selbstbeteiligung verliert und für alle anfallenden
Schadenskosten alleinverantwortlich aufkommen muß.

Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung - Option 1
Fahrzeug Prämie pro Tag / Selbstbeteiligung reduziert auf
Wohnmobile AUD 20,- /  AUD 2.500;-
(Höchstprämie AUD 1.000;-)
Mit der Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 1 ist der Kunde für die ersten
AUd 2.500;-   JEGLICHER UNFALLKOSTEN aufgrund von Schäden am Eigentum Dritter oder
am Mietwagen verantwortlich, einschließlich von Unfällen ohne Beteiligung eines anderen
Fahrzeuges, Windschutzscheiben- und Reifenschäden, Überkopf- und Unterbodenschäden,
Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung.
Hierbei ist auch die Tagesmiete für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht zur Weitervermietung zur
Verfügung steht (Liegekosten), eingeschlossen. Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall fällig,
und nicht für die gesamte Miete. Bitte beachten Sie die im Abschnitt „Ausschlüsse“ aufgeführten
Übertretungen, durch die jeglicher Versicherungsschutz aufgehoben wird.

Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung - Option 2
Fahrzeug Prämie pro Tag /  Selbstbeteiligung reduziert auf
Zweiradangetriebenes
Wohnmobile AUD 38,-   /   Null   
(Höchstprämie AUD 1.900,-)

Mit der Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2 zahlt der Kunde keine Kosten
aufgrund von Schäden am Eigentum Dritter oder am Mietwagen. Bitte beachten Sie die im
Abschnitt „Ausschlüsse“ aufgeführten Übertretungen, durch die jeglicher Versicherungsschutz
aufgehoben wird.
Hinweis: Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2
ist im Sonderleistungspaket inbegriffen.

Ausschlüsse
Schadensbehebungskosten infolge der nachstehend angeführten Umstände sind weder durch die Versicherungsoptionen mit Standardselbstbeteiligung oder der mit geminderter Selbstbeteiligung
noch durch den Zusatzversicherungsschutz abgedeckt und sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen:

1. Alle Wasserschäden wie angeführt, aber nicht darauf beschränkt, infolge von
a) Unterwassersetzen des Fahrzeuges;
b) Durchfahren von Bächen oder Flüssen;
c) Fahren durch überschwemmte Tiefebenen;
d) Fahren auf Stränden.
2. Persönliches Eigentum ist nicht versichert. Maui empfiehlt dem Kunden, keine
Wertsachen im Fahrzeug zu hinterlassen und eine eigene Reiseversicherung abzuschließen.
3. Bei Vertragsbruch seitens des Kunden werden alle Versicherungsoptionen mit geminderter
Selbstbeteiligung hinfällig und der Kunde wird für die Kosten aller anfallenden Schäden haftbar
gemacht. Dazu gehören auch Schäden, die infolge von grober Fahrlässigkeit (z. B. Sitzen oder
Stehen auf der Motorhaube oder dem Fahrzeugdach) sowie Fahren unter Einfluß von Alkohol
oder Drogen verursacht wurden sowie Schäden am Mietfahrzeug und am Eigentum Dritter,
die infolge erwiesener Nachlässigkeit entstanden sind.
4. Alle Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung werden hinfällig, wenn der
Kunde aufgrund erwiesener Mißachtung der gültigen Straßenverkehrsregeln Schäden am
Mietfahrzeug und am Eigentum Dritter verursacht. Der Kunde wird für die vollen Schadenskosten
haftbar gemacht.
5. Der Kunde wird für alle mit dem Tanken von falschem Treibstoff (Treibstoff bedeutet Diesel oder
Benzin) verbundenen Kosten haftbar gemacht.
6. Für Bergungs- oder Abschleppkosten für steckengebliebene Fahrzeuge besteht selbst über
die Versicherungsoptionen mit geminderter Selbstbeteiligung kein Versicherungsschutz.
7. Die Ersatzkosten von verlorenen, gestohlenen oder im Fahrzeug eingeschlossenen Schlüsseln
sind vom Kunden zu tragen.

Fahrzeugkaution
Der Kunde akzeptiert, daß er bei der Fahrzeugübernahme eine Fahrzeugkaution zu zahlen hat. Der
Kunde ermächtigt Maui, alle anderen vom Kunden zu zahlenden und Maui unter diesem Mietvertrag
zustehenden Beträge von der Fahrzeugkaution abzuziehen. Die Höhe der Fahrzeugkaution richtet
sich nach der gewählten Selbstbeteiligungsversicherungsoption.

Wenn der Kunde sich weder für die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 1
noch für die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2 entscheidet, wird eine
Fahrzeugkaution von AUD 5.000,- fällig, die in bar, mit Reiseschecks oder mit Kreditkarte
geleistet werden kann. Bei einer Kautionszahlung mit Kreditkarte wird dieser Betrag unverzüglich
von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Bei Zahlung der Kaution in bar wird eine
Bargeldprüfung vorgenommen.

Entscheidet der Kunde sich für die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 1,
wird eine Fahrzeugkaution von AUD$2.500 fällig, die in bar, mit Reiseschecks oder mit Kreditkarte
geleistet werden kann. Bei einer Kautionszahlung mit Kreditkarte wird dieser Betrag unverzüglich
von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Bei Zahlung der Kaution in bar wird eine
Bargeldprüfung vorgenommen.

Entscheidet der Kunde sich für die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung Option 2,
wird eine Fahrzeugkaution von AUD$220 fällig, die in bar, mit Reiseschecks oder mit Kreditkarte
geleistet werden kann. Bei Zahlung der Kaution in bar wird eine Bargeldprüfung vorgenommen und
bei Kreditkartenzahlung eine Einzugsermächtigung für diesen Betrag eingeholt.

Die Fahrzeugkaution wird dem Kunden in voller Höhe zurückerstattet, wenn er das Fahrzeug
rechtzeitig und unbeschädigt an der vereinbarten Mietstation, mit sauberem Innenraum und
vollen Treibstofftanks (Treibstoff bezeichnet Benzin, Diesel oder LPG-Gas) und voller Gasflasche
abgibt. Aufgrund von Währungsschwankungen kann der von der Kreditkarte des Kunden abgebuchte Fahrzeugkautionsbetrag von dem erstatteten und zurückgebuchten Betrag abweichen; Maui
leistet keine Erstattung eventueller Diffenzen.

Maui behält sich das Recht vor, eine Reinigungsgebühr von AUD 125,- einzubehalten, wenn das
Fahrzeug nicht mit sauberem Innenraum oder (im Fall von Allradfahrzeugen) mit stark
verschmutzter Karosserie abgegeben wird. Toilettenkassette und Abwassertank (sofern vorhanden)
müssen vor der Fahrzeugabgabe entleert werden, andernfalls wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr
von AUD 125,- einbehalten.

Wenn sich der Kunde für keine der Optionen für den vorherigen Bezug von Treibstoff oder
LPG-Gas entschieden hat und er das Fahrzeug nicht mit vollen Benzin-, Diesel- und/oder
LPG-Tanks abgibt, werden Auftank- bzw. Füllgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren
wird bei der Fahrzeugrückgabe mitgeteilt. Wurde die Versicherung mit geminderter Selbstbeteiligung
Option 1 oder Option 2 ausgewählt, erhält der Kunde seinen Kreditkartenbeleg zurück.

Bezahlung per Kreditkarte
a) Zur Bezahlung können nur von Maui akzeptierte Kreditkarten verwendet werden; bei Bezahlung
mit Kreditkarte ist der/sind die Karteninhaber gesamtschuldnerisch als Kunde haftbar.
b) Bevorzugte Kreditkarten sind Visa Card und Mastercard. Folgende Kreditkarten werden
akzeptiert: Bankcard, Visa Card, Mastercard und American Express.
c) Bei Zahlung per Kreditkarte erklärt sich der Kunde mit Folgendem einverstanden:
(i) Maui wird unwiderruflich ermächtigt, alle Kreditkartenangaben nutzen und alle rechtlichen
Schritte einleiten zu können, um vom Karteninhaber ausstehende Gebühren oder Beträge im
Rahmen dieses Mietvertrages einzuholen. Dazu zählen folgend angeführte, aber nicht auf diese
beschränkte Gebühren und Beträge im Zusammenhang mit Schäden am Mietfahrzeug oder am
Eigentum Dritter sowie zusätzlich anfallende Gebühren (inklusive aller Bußgelder für
Geschwindigkeitsübertretungen, Falschparken, ausstehende Mautgebühren und mit diesen
verbundene Verwaltungskosten).
(ii) Der Kunde wird seine Haftbarkeit für im Rahmen dieses Mietvertrages ausstehende
Gebühren und Beträge gegenüber Maui nicht anfechten und der Kunde wird Maui für die durch
das Inkasso über den Kreditkartenaussteller entstandenen Verluste (einschließlich der
Rechtskosten) entschädigen bzw. schadlos halten.
(iii) Maui darf den Kreditkartenbeleg zur Rückerstattung der Auslagen des Unternehmens nutzen.
Für den Fall, daß Maui eine Hinterlegung der Fahrzeugkaution per autorisiertem und unterschriebenen Kreditkartenbeleg akzeptiert und dem Kunden diesen Beleg nach der Mietdauer bereits zurückgegeben
hat und hinterher jedoch weitere vom Kunden zu zahlende Kosten festgestellt werden, die sich auf
die unter Paragraph (i) erläuterten Umstände beziehen, ermächtigt der Kunde Maui zur Einziehung
dieser Kosten mittels der Kreditkartenangaben des Kunden.
(iv) Maui darf fällige Beträge und Gebühren auch nach Ablauf der Mietdauer mittels der
Kreditkartenangaben des Kunden einziehen.
d) Der Kunde erkennt an, daß alle im Rahmen dieses Mietvertrages getätigten Transaktionen
in Australischen Dollar erfolgen. Aufgrund von Währungsschwankungen kann der von der
Kreditkarte des Kunden abgebuchte Betrag für die Fahrzeugkaution von dem innerhalb von
7 Tagen nach Ende der Mietdauer erstatteten und zurückgebuchten Betrag abweichen.
Maui leistet keine Erstattung eventueller Diffenzen.

Zweigstellen in
Adelaide, Alice Springs, Brisbane, Broome, Cairns, Darwin, Hobart, Melbourne, Perth, Sydney

 

                   Stand: 15. September 2004