Auszug aus den allgemeinen Mietbedingungen:


Mietbedingungen - gültig ab 01.04.2005



Im Standard-Preis eingeschlossen
Fahrzeugmiete wie gebucht
unbegrenzte Freikilometer
Standard-Versicherung mit Selbstbehalt NZD 5.000,- pro Schadensfall
GST Steuern (12,5%)
Transfers zwischen Flughafen und Vermietstation in Auckland und Christchurch
Fahrzeug-Grundausstattung und Kitchen Kit
Reinigungskosten*
kostenlos erreichbarer 24-Stunden Notfall-Service
Kartenmaterial
* = Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurück gegeben werden, ansonsten wird eine
Gebühr von NZD 125,- erhoben. Abwassertanks und Toiletten müssen vor Abgabe entleert
werden, ansonsten werden weitere NZD 125,- berechnet.

All-Inclusive Option
Kosten siehe Tabelle; maximal jedoch Euro 1.200,- (50 Miettage)
(keine Langzeitermäßigung auf diese Option möglich)
Zusatzversicherung Excess Reduction 2
Premium Cover Option zum Ausschluß des Selbstbehalts
Diesel Tax Recovery Fee
Kosten für zusätzliche Fahrer
persönliche Fahrzeugausstattung

Anmietstationen
Auckland, Christchurch, Wellington, Queenstown

Öffnungszeiten
Außer am 25. Dezember, an dem alle Stationen geschlossen bleiben, sind die Büros in Auckland
und Christchurch das ganze Jahr täglich von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, das Depot
in Wellington nur Montag bis Samstag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Das Depot in Queenstown liegt direkt am Airport und ist von 01.Juni bis 01.November
nur bis 17.00 Uhr geöffnet.

Mindestmietdauer
5 Tage bzw. 7 Tage bei Einwegmieten
14 Tage beim Frühbucher Cash Back Special

Fahrzeugübernahme
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis
30 Minuten vor Schließung der Station.

Fahrzeugrückgabe
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch bis
30 Minuten vor Schließung der Station. Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine
Erstattung möglich. Verspätete Rückgaben ziehen Gebühren nach sich sowie die zusätzliche
Berechnung auf der Basis von Tagespreisen zur Standardrate (die nicht das Flexpreisniveau
haben müssen). Verlängerungen der Miete nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung
des Vermieters zur Standardrate möglich. Diese Rate muß nicht der gebuchten Flexrate entsprechen,
die Bezahlung ist sofort vor Ort per Kreditkarte erforderlich. Nicht genehmigte Verlängerungen
der Mietdauer werden mit Gebühren von NZD 150,- belegt und die zusätzlichen Miettage zur Standardrate berechnet. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach
Genehmigung des Vermieters möglich. Dafür können Gebühren bis NZD 500,- anfallen.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst oder nicht in sauberem Zustand zurückgegeben
wird und Toilette und Abwassertank nicht geleert sowie Gas und Treibstoff aufgefüllt sind, berechnet
der Vermieter entsprechende Gebühren (Reinigungsgebühr bis NZD 250,-) und Zusatzkosten.

Transfers
Der Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen und Vermietstation
in Auckland und in Christchurch. Nicht ersetzt werden jedoch Transfers zwischen Hotels
und Vermietstation sowie Transfers in Queenstown (Depot liegt dort am Flughafen) und in
Wellington, dafür müssen Sie vor Ort selbst aufkommen.

Modellgarantie
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen,
behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug
ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund
nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten
u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es
besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung
haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und
Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des
Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten.

Mehrfachmieten
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis,
- die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen,
- die All Inklusive-Option oder vor Ort die Excess Reduction Versicherungen werden für
jede Miete einzeln und für alle Tage berechnet,
- für kombinierte Anmietungen in Australien und Neuseeland werden die Excess Reduction
Versicherungen oder die All Incl. Option jedoch nicht aufaddiert, sondern jeweils separat
für alle Miettage für jedes Land separat gerechnet und berechnet.

Preisberechnung
Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug
übernehmen oder zurückgeben. Bei Buchung zur Saisonrate gilt: für die Preisberechnung
werden die Tage der jeweiligen Preis-Saison anteilig gerechnet.

Führerschein
Der deutsche Führerschein Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B ist ausreichend,
ein internationaler Führerschein ist empfehlenswert. Falls der nationale Führerschein nicht in
englischer Sprache ist, ist zusätzlich ein internationaler Führerschein erforderlich, der allerdings
nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig ist. Der Fahrer muss seit mindestens
einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Mindestalter, Höchstalter

Das Mindestalter aller eingetragenen Fahrer beträgt 21 Jahre. Fahrer über 75 Jahre
benötigen ein ärztliches Attest der Fahrtauglichkeit auf englisch.

Zusatzfahrer
Die Eintragung weiterer Fahrer ist für eine Gebühr vor Ort von NZD 3,- pro Miettag, maximal
NZD 150,- (bei All Inclusive-Option kostenlos) möglich. Alle Personen, die das Wohnmobil
fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte
und Ihren Pass sowie den Voucher der camperboerse.

Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben
bei den Details der Fahrzeugflotte.

Versicherungen
In Neuseeland ist eine beschränkte Deckung für Personenschäden durch den Gesetzgeber
vorgesehen. Wir empfehlen allen in Neuseeland Reisenden dennoch nachdrücklich, eine
persönliche Reiseversicherung abzuschließen.
Alle Fahrzeuge sind sowohl für Schäden am eigenen Fahrzeug als auch für Schäden am Eigentum
Dritter versichert. Der Mieter ist für die ersten NZD 5.000,- (Selbstbeteiligung) der Kosten von
Schäden am Eigentum Dritter oder am Mietfahrzeug haftbar, einschließlich von Unfällen ohne
Beteiligung eines anderen Fahrzeuges, Windschutzscheiben- und Reifenschäden, Überkopf-
und Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch und
mutwillige Beschädigung. Dabei sind auch die Unkosten der täglichen Mieten für den Zeitraum
enthalten, während dessen das Fahrzeug aufgrund der Unfallreparaturen nicht vermietet werden
kann. Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall fällig und deckt nicht die gesamte Miete.

Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Unfallverschuldung fällig und muß zum Zeitpunkt
der Ausfüllung des Unfallberichtes bezahlt werden, nicht nach Beendigung der Mietdauer. Die
Selbstbeteiligung wird zurückerstattet, wenn es uns gelingt, die Kosten der Schäden von
beteiligten Dritten einzuholen. Bitte beachten Sie, daß die Abwicklung von Ansprüchen an Dritte
monatelang dauern kann. Bitte lesen Sie den nachfolgenden Abschnitt über „Ausschlüsse“ durch,
die jeglichen Versicherungsschutz zur Haftungsbegrenzung aufheben.
Die Selbstbeteiligung von NZD 5.000,- kann unter den meisten Umständen durch Abschluß
der Haftungsbegrenzung Option 1 oder 2 reduziert werden.

Haftungsbegrenzung Option 1
Prämie pro Tag NZD 18,- (Höchstprämie NZD 900,-)
Selbstbeteiligung reduziert auf NZD 2.500,-
Mit der Haftungsbegrenzungsoption 1 ist der Mieter für die ersten NZD 2.500,- JEGLICHER
UNFALLKOSTEN aufgrund von Schäden am Eigentum Dritter oder am Mietwagen verantwortlich,
einschließlich von Unfällen ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges, Windschutzscheiben-
und Reifenschäden, Überkopf- und Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl,
Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung. Hierbei ist auch die Tagesmiete für jeden Tag
eingeschlossen, an dem das Fahrzeug nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht (Liegekosten).
Die Selbstbeteiligung ist pro Schadensfall fällig und deckt nicht die gesamte Miete.
Bitte lesen Sie den nachfolgenden Abschnitt über „Ausschlüsse“ durch, die jeglichen
Versicherungsschutz zur Haftungsbegrenzung aufheben.

Haftungsbegrenzung Option 2
Prämie pro Tag NZD 35,- (Höchstprämie NZD 1.750,-)
Selbstbeteiligung reduziert auf NZD 220,-
Mit der Haftungsbegrenzungsoption 2 ist der Mieter für die ersten NZD 220,- JEGLICHER
UNFALLKOSTEN aufgrund von Schäden am Eigentum Dritter oder am Mietfahrzeug verantwortlich,
einschließlich von Unfällen ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeuges, Überkopf- und
Unterbodenschäden, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch oder
mutwilliger Beschädigung. Hierbei ist auch die Tagesmiete für jeden Tag eingeschlossen, an dem
das Fahrzeug nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht (Liegekosten). Die Selbstbeteiligung
ist pro Schadensfall fällig und deckt nicht die gesamte Miete.
Bitte lesen Sie den nachfolgenden Abschnitt über „Ausschlüsse“ durch, die jeglichen
Versicherungsschutz zur Haftungsbegrenzung aufheben.

Anmerkung: Die Haftungsbegrenzung Option 2 ist im All-Inklusiv-Paket enthalten.

Bonusversicherungsschutz (PCO)
Wird der Bonusversicherungsschutz (Premium Cover Option = PCO) für eine Pauschale
von NZD 40,- pro Miete zusätzlich zur Haftungsbeschränkung Option 2 erworben, so braucht
der Mieter keinerlei Selbstbeteiligung für Schäden am Mietfahrzeug oder am Eigentum Dritter zu zahlen.

Anmerkung: Der Bonusversicherungsschutz ist im All-Inklusiv-Paket enthalten.

Kaution
Die Kaution (in Höhe des Selbstbehaltes je nach abgeschlossener Versicherung) ist per
Kreditkarte (Visa, Master - nur mit 2% Zuschlag auch American Express und Diners), Traveller's
Cheque oder in bar zu hinterlegen.
Bei der Basis-Versicherung (ohne Abschluß einer Zusatzversicherung):
die Kaution wird bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht und nach Rückgabe
des Fahrzeugs ohne Beanstandung wieder erstattet (Gebühren/Kurs-Schwankungen gehen zu
Lasten des Mieters). Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen Dollar. Die
Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden
Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Bei der Excess Reduction 1 lässt sich der Vermieter den Betrag von der Kreditkarten-Gesellschaft
genehmigen (was Ihren Kreditrahmen entsprechend reduziert), bei Excess Reduction 2 wird
lediglich ein Abzug der Kreditkarte erstellt.
Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.
Die Kaution wird komplett wieder erstattet, vorausgesetzt das Fahrzeug wird mit vollen Tanks
(Treibstoff und Propangas) zurückgegeben. Der Vermieter behält sich vor, eine Reinigungs-Gebühr
von NZD 125,- zu erheben, falls das Fahrzeug im Inneren nicht gereinigt ist. Die Toilette und
der Abwassertank müssen entleert sein, andernfalls fällt eine weitere Gebühr von NZD 125,- an.

Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter
geschuldet. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und wird für jeden Schaden separat berechnet.
Tritt ein weiterer Schadensfall auf, wird eine erneute Kaution in der angegebenen Höhe fällig.
Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt.
Dies kann jedoch manchmal einige Jahre in Anspruch nehmen kann.
Beim Abschluss der Excess Reduction 1 oder Excess Reduction 2 reduziert sich der
Selbstbehalt wie oben angegeben für die folgende Vorkommnisse: Unfallschäden am Mietfahrzeug
und an Eigentum Dritter, Schäden an Windschutzscheibe, Reifen, Abschlepp- und Bergungskosten
nach Unfällen, Schäden durch Diebstahl, Feuer, Einbruch sowie die Einnahme-Ausfälle, die dem
Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann.
Wenn zusätzlich zur Excess Reduction 2 noch die Premium Cover Option abgeschlossen wird,
entfällt jeglicher Selbstbehalt und alle Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum
Dritter sind gedeckt, außer in den nachfolgend aufgeführten Fällen.

WICHTIG

Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen
von Britz Neuseeland nichtig!
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die
durch eigenes Verschulden entstanden sind sowie sämtliche Schäden am Unterboden und
Dach/Dachaufbauten. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die mit der Berührung
des Fahrzeuges mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug im Wasser
liegen bleibt. Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt
wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen
sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug
sowie am Eigentum Dritter:
- Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
- Schäden, die durch Salzwasser entstehen
- Schäden, durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter
Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
- Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht
nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Glasbruch (Frontscheibe, Scheinwerfer, sonstiges Glas)
- Schäden am Dachaufbau (einschließlich TV-Antennen) und Unterboden
- Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind
- Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Straßen / Gebieten
- Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes
Verschulden des Mieters steckengeblieben sind
- Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren

Weitere Hinweise
Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen Dollar. Die Differenz bei der
Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden Gebühren,
kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder
nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der
Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von NZD 60,- nachträglich
in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Endreinigung
Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist, eine
Reinigungsgebühr von NZD 125,- zu erheben. Falls vorhanden, müssen Abwassertanks und
Toiletten müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten werden weitere NZD 125,- berechnet.
Auch Gas und Treibstofftanks müssen gefüllt sein, sonst werden auch dafür Gebühren fällig.

Pannenhilfe, Reparaturen
Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich
werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei
Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich innerhalb 24 Stunden den Vermieter zu
benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür täglich einen gebührenfreien Telefonservice an.
Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Kleine Reparaturen bis zu
NZD 100,- können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür
werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über NZD 100,- muss der
Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind
grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit
Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Haustiere
(Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt, ausgenommen zB. Blindenhunde.

Fährreservierung
Für die Monate Oktober bis März sollten Sie vorab eine Reservierung für die Fähre von der
Nord- zur Südinsel (bzw. umgekehrt) vornehmen. Die Überfahrt dauert etwa 3,5 Stunden und
ist ein tolles Erlebnis. Sie können bestätigte Termine vor Ort telefonisch ändern, falls die
entsprechende Verfügbarkeit gegeben ist (bis 1 Tag vor der gebuchten Überfahrt kostenlos).
Die Reservierung nehmen wir für Sie kostenlos vor.
Bei Fahrzeugübernahme erhalten Sie dann das Fährticket.

                   Stand: 15. September 2004