Apollo Motorhomes - Bedingungen Neuseeland   (ab April 2009)
                                                    (Auszug aus den allgemeinen Mietbedingungen)

                                                              NZ$ = Neuseeländischer Dollar


   Diverse Spezials

   - Frühbucher-Ermässigung
     5% für Buchungen länger als 180 Tage im Voraus.
     - Frühbucherermäßigung und Special sind nicht kombinierbar.

    - 3 Wochen für 2 Wochen   !!!!       Mieten Christchurch und Auckland
      14 Tage bezahlen und 7 Tage kostenlos zusätzlich nutzen !!!

      Frühbucherermäßigung und Special nicht kombinierbar.
      Bedingungen:
      - Mietende bis 14. September 2009 !
      - Kein Rabatt auf die All-Inclusive Option oder zusätzliche Versicherungen / Leistungen.

    - Special 2009
      Für alle Mieten entfällt die Einweg-Gebühr bei Rückgabe des Fahrzeuges bis 31. Oktober 2009!!
      (Wert: 250 NZ$  = ca. Euro 110,00).


   Transfers
   
- Der Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen und Vermietstation in
      Auckland und in Christchurch an.

   Im Mietpreis (Standard) enthalten sind
   - Fahrzeugmiete mit unbegrenzten Freikilometern
   - Standard-Versicherung mit einem Selbstbehalt von NZ$ 7.500 pro Schadensfall
   - 12,5% GST-Steuer
   - Transfers zwischen Flughafen und Vermietstation in Auckland und in Christchurch
   - Einweggebühr zwischen den Mietstationen (nur für Mieten bis 31.10.2008 - siehe oben)
   - Kosten für zusätzliche Fahrer
   - Fahrzeugausstattung (siehe Fahrzeugbeschreibung)
   - Endreinigung (
Der Innenraum des Fahrzeugs muss bei der Rückgabe in einem sauberen Zustand
     sein, andernfalls wird eine Gebühr in Höhe von NZ$ 150 erhoben. Der Abwassertank und die
     Toilette müssen vor Abgabe entleert sowie Gas und Treibstoff aufgefüllt werden, andernfalls wird
     eine weitere Gebühr in Höhe von NZ$ 150 erhoben).
   - Kostenlos erreichbarer 24-Stunden Notfall-Service
   - Landesweiter National Road Service durch die neuseeländische Automobile Association
   - Kartenmaterial mit Ermässigungs-Gutscheinheft und Campground-Verzeichnis des Vermieters
   - Apollo Welcome Pack

   Nicht im Mietpreis (Standard) eingeschlossen
   - Benzin oder Diesel, Propangas
   - Einweggebühr für Fahrzeugübernahmen (bei Anmietung ab 01. November 2009  NZ$ 250,00)
   - Zusatzversicherungen
   - Campingtisch und -stühle
   - Kindersitz
   - Diesel Tax Recovery Fee
   - Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen (nicht für gebuchte Fahrzeugmiete!)

   Langzeit-Ermässigung
   - gilt - nur bei den Flex-Preisen:
     21 - 34 Miettage =   5 %

     35 - 49 Miettage = 10 %
     50 - 99 Miettage = 15 %
     Für Mieten von 100 und mehr Tagen kann eine zusätzliche Ermässigung im Einzelfall möglich sein,
     muss aber beim Vermieter speziell angefragt werden.

   Mehrfachmieten
   Bei mehreren Anmietungen gilt:
   - die günstigere Langzeitermässigung für den gesamten Mietpreis,
   - die All Inklusive-Option oder vor Ort die Excess Reduction Versicherungen werden für jede Miete einzeln
      und für alle Tage berechnet
   - bei Rückgabe / Übernahme am gleichen Tag wird der Tag für jede Miete berechnet
   - die jeweiligen Mindestmietdauern gelten für jede einzelne Miete
   - für kombinierte Anmietungen in Australien und Neuseeland werden die Excess Reduction Versicherungen
     oder die All Incl. Option jedoch nicht aufaddiert, sondern jeweils separat für alle Miettage für jedes Land
     separat gerechnet und berechnet

   Preisberechnung
   - Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug
     übernehmen oder zurückgeben.

   - Bei Buchungen zu Flexraten gilt
     Für alle Umbuchungen wird entweder die ursprüngliche oder die dann aktuelle Flexrate zu Grunde gelegt,
     je nachdem welche Flexrate höher ist. Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
    - Datumsänderung der Fahrzeugübernahme             - Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
    - Wechsel des Übernahmeorts           - Wechsel des Rückgabeorts
    - Wechsel des Fahrzeugtyps          - Namensänderung

    Bei einer Verlängerung der Miete um 2 Tage (Änderung nur des Rückgabedatums, nicht von Ort oder
    Fahrzeug) werden die zusätzlichen Tage zur Flexrate zum ursprünglichen Buchungszeitpunkt berechnet.
    Ab 3 Tagen gilt die normale Umbuchungsregel wie zuvor erklärt.
    Wenn eine Änderung der Mietdauer innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn erfolgt, werden bei einer
    Kürzung der Miete keine Miettage erstattet. Alle Tage werden wie ursprünglich gebucht berechnet.

   Anmietstationen / Öffnungszeiten / Fahrzeugübernahme
   - Auckland und Christchurch
   - Täglich von 08.00 - 16.30 Uhr geöffnet.
      Am Weihnachtstag, Neujahr und Karfreitag bleiben alle Stationen geschlossen.
   - Die Fahrzeugübernahme kann an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, jedoch bis max.
     30 Minuten vor Schliessung der Station erfolgen.

   Führerschein
   Der deutsche Führerschein Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B ist ausreichend, ein internationaler
   Führerschein ist SEHR empfehlenswert.
   Es ist per Gesetz vorgeschrieben, dass im Falle einer Polizeikontrolle oder sonstigen Kontrollen jeder
   Mieter, dessen nationaler Führerschein nicht in englischer Sprache ist, zusätzlich einen internationalen
   Führerschein oder eine von offizieller und anerkannter Stelle beglaubigte englische Übersetzung mit sich
   führen und vorweisen muss. Beides ist allerdings nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein
   gültig und wird allein ohne Vorlage des gültigen nationalen Führerscheins nicht akzeptiert wird.

   Mindestalter
   Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre, das Höchstalter beträgt 75 Jahre. Alle Fahrer müssen
   mindestens seit 2 Jahren im Besitz des Führerscheins sein und in den Mietvertrag eingetragen werden,
   dafür auch alle persönlich bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein.

   Zusatzfahrer
   Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren
   sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

   Dokumente zur Fahrzeugübernahme
   Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte,
   Ihren Pass sowie den Voucher über die Fahrzeuganmietung.

   Fahrzeugbelegung

   Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug (siehe Fahrzeugbeschreibung.

   Mindestmietdauer

   - Normal  7 Tage
   - Zwischen 15. Dezember und 10. Januar 14 Tage für alle Mieten

   Kindersitze

   Die Kosten betragen NZ$ 20,- pro Sitz/pro Fahrzeugmiete.
   Wichtige Details siehe Oberpunkt AUSSTATTUNG.
   Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen
   solchen Sitz benötigen.    Die Sitze müssen im voraus gebucht werden!

   Fahrzeug-Versicherungen
   Die Standard-Versicherung ist in den Preisen bereits eingeschlossen. Die Haftpflicht-Deckungssumme
   beträgt 5 Mio. NZ$ und deckt Schäden am Eigentum Dritter ab. Der Mieter selbst ist nicht versichert,
   Mitfahrer sind nicht Dritte und nicht mitversichert. Es besteht keine Insassenunfallversicherung.
   Das Eigenrisiko/Selbstbeteiligung für den Mieter bei der eingeschlossenen Versicherung beträgt
   NZ$ 7.500 pro Schadensfall - für alle Sachschäden am Eigentum Dritter sowie am Mietfahrzeug, egal wie
   und von wem verursacht, auch bei nicht selbstverschuldeten Unfällen. Schäden an der Windschutzscheibe
   sowie Reifenschäden sind vom Mieter bis zur Höhe des Selbstbehaltes selbst zu tragen.
   Ausnahmen  -  Nicht versicherte Schäden
   In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit
   unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht haftet der Mieter unabhängig von der Schuldfrage
   in der Höhe des Selbstbehalts.
   Die bereits eingeschlossene Selbstbeteiligung können Sie reduzieren bzw. auf 0,- NZ$ setzen!
   - Zusatzversicherungen vor Ort beim Vermieter abzuschliessen:
     A.    Liability Reduction Option 1
     -  Kosten pro Tag/Fahrzeug   NZ$  22,-
     -  Maximal pro Fahrzeugmiete  NZ$  1.100,-  (max. 50 Miettage)
     -  Selbstbehalt dann  NZ$  2.500,- und  Kaution  NZ$  2.500,-
     B.    Liability Reduction Option 2
     -  Kosten pro Tag/Fahrzeug   NZ$  38,- NZ$
     -  Maximal pro Fahrzeugmiete  NZ$  1.900,-  (max. 50 Miettage)
     -  Selbstbehalt dann  NZ$  0,-  und  Kaution  NZ$  250,-

   Der jeweilige Selbstbehalt gilt für alle* Schäden am Mietfahrzeug, am Eigentum Dritter, bei Diebstahl,
   Feuer, Einbruch, Vandalismus und auch für Einnahme-Ausfälle des Vermieters, wenn das Fahrzeug während
   einer notwendigen Reparatur nicht vermietet werden kann. Reifen- und Schäden an der Windschutzscheibe
   sind bei der Option 1 im Rahmen des Selbstbehaltes versichert, bei der Option 2 sind 1 Windschutzscheibe
   und 2 Reifenschäden abgedeckt, weitere Kosten darüberhinaus sind nicht gedeckt und müssen vom Mieter
   bezahlt werden. Schäden an Markisen, am Dachaufbau (einschliesslich TV-Antennen) und Unterboden sind
   generell nicht versichert und vom Mieter selbst zu bezahlen.
   Für selbstverursachte Schäden/Unfälle ohne Beteiligung Dritter auf Zufahrtstrassen zu Skigebieten und
   Campgrounds ist der Mieter zusätzlich obligatorisch mit NZ$ 7.500 haftbar.

   Kaution
   Die Kaution (in Höhe des Selbstbehaltes je nach abgeschlossener Versicherung) kann ausschließlich
   per Kreditkarte hinterlegt werden - Schecks oder Bargeld werden nicht akzeptiert.
   Der Inhaber der Kreditkarte muss persönlich anwesend sein und unterschreiben, er ist für alle Schäden
   am Mietfahrzeug verantwortlich. Die Kaution kann auch nur mit einer Kreditkarte des Mieters hinterlegt
   werden und nicht auf zwei oder mehrere Kreditkarten verteilt werden.
   Die Kaution wird bei der Standard-Versicherung von der Kreditkarte abgebucht.
   Akzeptiert werden: Visa, Mastercard, dafür werden zusätzlich 1,75% Gebühren berechnet - auch
   American Express und Diners werden akzeptiert, dafür werden zusätzlich 4,5% Gebühren berechnet.
   Wählen Sie die Versicherungs-Option 2, wird lediglich ein Abdruck der Kreditkarte erstellt.
   Der Vermieter lässt sich eine Autorisierung für den Kautionsbetrag von der Kreditkarten-Gesellschaft
   geben (was auch den Kreditrahmen entsprechend reduziert), bucht diesen jedoch nicht direkt von der
   Kreditkarte ab. Nach Rückgabe des Fahrzeugs ohne Beanstandung wird dieser Betrag wieder erstattet
   (Gebühren / evtl. Kurs-Schwankungen gehen zu Lasten des Mieters). Alle Kreditkartenabbuchungen
   erfolgen in NZ$. Die Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und
   Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.

   Die komplette Rückerstattung der Kaution wird gewährleist, wenn das Fahrzeug in unversehrtem Zustand
   und mit vollen Tanks (Treibstoff und ggfls. Propangas) zurückgegeben wird. Der Vermieter behält sich vor,
   eine Reinigungsgebühr zu erheben, wenn der Innenraum des Fahrzeuges nicht gereinigt wurde. Die Toilette
   und der Abwassertank müssen entleert sein, andernfalls fällt eine weitere Gebühr an (siehe Endreinigung).
   Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug oder am Eigentum Dritter wird jeweils eine weitere
   Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.

   Nochmals zum Selbstbehalt
   Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet.
   Im Falle eines Schadens/Unfalls müssen Sie die Selbstbeteiligung zunächst immer zahlen, auch wenn
   der Schaden/Unfall nicht von Ihnen, dem Mieter selbst, verursacht wurde.
   Zusätzlich berechnet der Vermieter pro Schadensfall eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 75,-.
   Der Selbstbehalt der oben genannten Versicherungen gilt jeweils pro Schaden und nicht pro Miete!
   Tritt ein weiterer Schadensfall auf, wird eine erneute Kaution in der angegebenen Höhe fällig.
   Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt. Dies kann
   jedoch manchmal Jahre in Anspruch nehmen !

   Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen des
   Vermieters nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des
   Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Unfälle mit Überschlagen des Fahrzeuges und
   Wasser- / Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Die Versicherung kommt
   nicht für Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn
   das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt.
   Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt,
   ist nicht versichert. Dazu ist der Abschluss einer privaten Versicherung im Heimatland ratsam.
   Um Diebstähle persönlicher Dinge aus dem Fahrzeug zu vermeiden, sollten keine Wertsachen im Fahrzeug
   zurückgelassen werden.
   Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe
   für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:
   - Schäden durch Steckenbleiben im Wasser entstehen        - Schäden durch Salzwasser entstehen
   - Schäden durch Unfälle ohne Fremdbeteiligung zwischen 18.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens
   - Schäden durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Drogen oder Alkoholeinfluss)
      und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen (bei der Handhabung von Anhängern und Campingaufsätzen)
   - Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, z.B. wenn Benzin statt Diesel getankt wird,
      wenn Bio-Diesel oder verunreinigtes Benzin oder Diesel verwendet wird
   - Schäden wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
   - Schäden an Markisen, am Dachaufbau (einschliesslich TV-Antennen) und Unterboden
   - Unfall durch Überschlagen des Fahrzeuges
   - Anfallende Kosten für Bergung und Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des
      Mieters steckengeblieben sind
   - Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten
   - Kosten anfallen für verlorene oder eingesperrte Fahrzeugschlüssel
   - Andere als die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
   Ebenfalls nicht versichert, ausser bei den entsprechend gewählten Zusatzversicherungen:
   - Glasbruch (Frontscheibe, Scheinwerfer, sonstiges Glas)
   - Schäden an Reifen und Rädern

   Weitere Hinweise
   Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht
   bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht
   vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von NZ$ 75 nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre
   Kreditkarte zu belasten.

   Steuern
   Die "GST-Steuer" ist in allen in Euro bezahlten Leistungen in den Standard-Preisen bereits enthalten.
   Bei Fahrzeugrückgabe ist die Diesel Tax Recovery Fee zu bezahlen (Stand November 2008):
   a)  HI TOP:   Keine
   a)  2-Bett-Camper/Bad:  NZ$ 4,70   je 100 gefahrene Kilometer
   b)  4-Bett Motorhome:     NZ$ 4,70  je 100 gefahrene Kilometer
   c)  6-Bett Motorhome:     NZ$ 4,85  je 100 gefahrene Kilometer

   Nur für alle vor Ort in NZ$ zu bezahlenden Beträge werden noch Steuern erhoben (12.5% GST).
   Änderungen durch den Vermieter sowie staatliche Steuererhöhungen vorbehalten.

   Stornierungen
   Es gelten die Stornosätze laut unseren allgemeinen Reisebedingungen.
   Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben oder später als geplant übernommen, werden
   keine Kosten erstattet. Ausserdem ist keine Erstattung für Umbuchungen und Kürzungen der Mietdauer
   innerhalb 14 Tagen vor Fahrzeugübernahme möglich !

                   Stand: 19. Dezember 2008