Apollo
Motorhomes - Bedingungen Neuseeland (ab April 2009)
(Auszug
aus den allgemeinen Mietbedingungen)
NZ$
= Neuseeländischer Dollar
Diverse Spezials
- Frühbucher-Ermässigung
5% für Buchungen länger als 180
Tage im Voraus.
- Frühbucherermäßigung
und Special sind nicht kombinierbar.
- 3 Wochen für 2 Wochen !!!!
Mieten Christchurch und Auckland
14 Tage bezahlen und 7 Tage
kostenlos zusätzlich nutzen !!!
Frühbucherermäßigung
und Special nicht kombinierbar.
Bedingungen:
- Mietende bis 14. September 2009
!
- Kein Rabatt auf die All-Inclusive
Option oder zusätzliche Versicherungen / Leistungen.
- Special 2009
Für alle Mieten entfällt
die Einweg-Gebühr bei Rückgabe des Fahrzeuges bis 31.
Oktober 2009!!
(Wert: 250 NZ$ = ca. Euro
110,00).
Transfers
- Der Vermieter bietet einen kostenlosen
Transferservice zwischen Flughafen und Vermietstation in
Auckland und in Christchurch an.
Im Mietpreis (Standard) enthalten sind
- Fahrzeugmiete mit unbegrenzten Freikilometern
- Standard-Versicherung mit einem Selbstbehalt
von NZ$ 7.500 pro Schadensfall
- 12,5% GST-Steuer
- Transfers zwischen Flughafen und Vermietstation
in Auckland und in Christchurch
- Einweggebühr zwischen den Mietstationen
(nur für Mieten bis 31.10.2008 - siehe oben)
- Kosten für zusätzliche Fahrer
- Fahrzeugausstattung (siehe Fahrzeugbeschreibung)
- Endreinigung (Der
Innenraum des Fahrzeugs muss bei der Rückgabe in einem sauberen
Zustand
sein, andernfalls wird eine Gebühr
in Höhe von NZ$ 150 erhoben. Der Abwassertank und die
Toilette müssen vor Abgabe entleert
sowie Gas und Treibstoff aufgefüllt werden, andernfalls wird
eine weitere Gebühr in Höhe von
NZ$ 150 erhoben).
- Kostenlos erreichbarer
24-Stunden Notfall-Service
- Landesweiter National Road Service durch die
neuseeländische Automobile Association
- Kartenmaterial mit Ermässigungs-Gutscheinheft
und Campground-Verzeichnis des Vermieters
- Apollo Welcome Pack
Nicht im Mietpreis (Standard) eingeschlossen
- Benzin oder Diesel, Propangas
- Einweggebühr für Fahrzeugübernahmen
(bei Anmietung ab 01. November 2009 NZ$ 250,00)
- Zusatzversicherungen
- Campingtisch und -stühle
- Kindersitz
- Diesel Tax Recovery Fee
- Steuern und Gebühren für alle vor
Ort zu zahlenden Leistungen (nicht für gebuchte Fahrzeugmiete!)
Langzeit-Ermässigung
- gilt - nur bei den Flex-Preisen:
21
- 34 Miettage = 5 %
35 - 49 Miettage
= 10 %
50 - 99 Miettage = 15 %
Für Mieten von 100 und mehr Tagen
kann eine zusätzliche Ermässigung im Einzelfall möglich
sein,
muss aber beim Vermieter speziell angefragt
werden.
Mehrfachmieten
Bei mehreren Anmietungen gilt:
- die günstigere Langzeitermässigung
für den gesamten Mietpreis,
- die All Inklusive-Option oder vor Ort die Excess
Reduction Versicherungen werden für jede Miete einzeln
und für alle Tage berechnet
- bei Rückgabe / Übernahme am gleichen
Tag wird der Tag für jede Miete berechnet
- die jeweiligen Mindestmietdauern gelten für
jede einzelne Miete
- für kombinierte Anmietungen in Australien
und Neuseeland werden die Excess Reduction Versicherungen
oder die All Incl. Option jedoch nicht
aufaddiert, sondern jeweils separat für alle Miettage für
jedes Land
separat gerechnet und berechnet
Preisberechnung
- Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig
davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug
übernehmen oder zurückgeben.
-
Bei Buchungen zu Flexraten gilt
Für alle Umbuchungen wird entweder
die ursprüngliche oder die dann aktuelle Flexrate zu Grunde
gelegt,
je nachdem welche Flexrate höher ist.
Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datumsänderung der Fahrzeugübernahme -
Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
- Wechsel des Übernahmeorts -
Wechsel des Rückgabeorts
- Wechsel des Fahrzeugtyps -
Namensänderung
Bei einer Verlängerung der Miete um 2 Tage
(Änderung nur des Rückgabedatums, nicht von Ort oder
Fahrzeug) werden die zusätzlichen Tage zur
Flexrate zum ursprünglichen Buchungszeitpunkt berechnet.
Ab 3 Tagen gilt die normale Umbuchungsregel wie
zuvor erklärt.
Wenn eine Änderung der Mietdauer innerhalb
von 14 Tagen vor Mietbeginn erfolgt, werden bei einer
Kürzung der Miete keine Miettage erstattet.
Alle Tage werden wie ursprünglich gebucht berechnet.
Anmietstationen / Öffnungszeiten / Fahrzeugübernahme
- Auckland und Christchurch
- Täglich von 08.00 - 16.30 Uhr geöffnet.
Am Weihnachtstag, Neujahr und
Karfreitag bleiben alle Stationen geschlossen.
- Die Fahrzeugübernahme kann an der gebuchten
Station während der Öffnungszeiten, jedoch bis max.
30 Minuten vor Schliessung der Station
erfolgen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein Klasse 3 oder EU-Führerschein
Klasse B ist ausreichend, ein internationaler
Führerschein ist SEHR empfehlenswert.
Es ist per Gesetz vorgeschrieben, dass im Falle einer
Polizeikontrolle oder sonstigen Kontrollen jeder
Mieter, dessen nationaler Führerschein nicht in
englischer Sprache ist, zusätzlich einen internationalen
Führerschein oder eine von offizieller und anerkannter
Stelle beglaubigte englische Übersetzung mit sich
führen und vorweisen muss. Beides ist allerdings
nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein
gültig und wird allein ohne Vorlage des gültigen
nationalen Führerscheins nicht akzeptiert wird.
Mindestalter
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre,
das Höchstalter beträgt 75 Jahre. Alle Fahrer müssen
mindestens seit 2 Jahren im Besitz des Führerscheins
sein und in den Mietvertrag eingetragen werden,
dafür auch alle persönlich bei der Fahrzeugübernahme
anwesend sein.
Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet
werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren
sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie
den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte,
Ihren Pass sowie den Voucher über die Fahrzeuganmietung.
Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl
pro Fahrzeug (siehe Fahrzeugbeschreibung.
Mindestmietdauer
- Normal 7 Tage
- Zwischen 15. Dezember und 10. Januar 14 Tage
für alle Mieten
Kindersitze
Die Kosten betragen NZ$ 20,- pro Sitz/pro Fahrzeugmiete.
Wichtige Details siehe Oberpunkt AUSSTATTUNG.
Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das
Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen
solchen Sitz benötigen. Die
Sitze müssen im voraus gebucht werden!
Fahrzeug-Versicherungen
Die Standard-Versicherung ist in den Preisen bereits
eingeschlossen. Die Haftpflicht-Deckungssumme
beträgt 5 Mio. NZ$ und deckt Schäden am Eigentum
Dritter ab. Der Mieter selbst ist nicht versichert,
Mitfahrer sind nicht Dritte und nicht mitversichert.
Es besteht keine Insassenunfallversicherung.
Das Eigenrisiko/Selbstbeteiligung für den
Mieter bei der eingeschlossenen Versicherung beträgt
NZ$ 7.500 pro Schadensfall - für alle Sachschäden
am Eigentum Dritter sowie am Mietfahrzeug, egal wie
und von wem verursacht, auch bei nicht selbstverschuldeten
Unfällen. Schäden an der Windschutzscheibe
sowie Reifenschäden sind vom Mieter bis zur Höhe
des Selbstbehaltes selbst zu tragen.
Ausnahmen - Nicht versicherte
Schäden
In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung.
Kommt es zu einem Unfall mit
unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht
haftet der Mieter unabhängig von der Schuldfrage
in der Höhe des Selbstbehalts.
Die bereits eingeschlossene Selbstbeteiligung
können Sie reduzieren bzw. auf 0,- NZ$ setzen!
- Zusatzversicherungen vor Ort beim Vermieter
abzuschliessen:
A. Liability Reduction
Option 1
- Kosten pro Tag/Fahrzeug
NZ$ 22,-
- Maximal pro Fahrzeugmiete
NZ$ 1.100,- (max. 50 Miettage)
- Selbstbehalt dann NZ$
2.500,- und Kaution NZ$ 2.500,-
B.
Liability Reduction Option 2
- Kosten pro Tag/Fahrzeug
NZ$ 38,- NZ$
- Maximal pro Fahrzeugmiete
NZ$ 1.900,- (max. 50 Miettage)
- Selbstbehalt dann NZ$ 0,-
und Kaution NZ$ 250,-
Der jeweilige Selbstbehalt gilt für alle*
Schäden am Mietfahrzeug, am Eigentum Dritter, bei Diebstahl,
Feuer, Einbruch, Vandalismus und auch für Einnahme-Ausfälle
des Vermieters, wenn das Fahrzeug während
einer notwendigen Reparatur nicht vermietet werden
kann. Reifen- und Schäden an der Windschutzscheibe
sind bei der Option 1 im Rahmen des Selbstbehaltes
versichert, bei der Option 2 sind 1 Windschutzscheibe
und 2 Reifenschäden abgedeckt, weitere Kosten
darüberhinaus sind nicht gedeckt und müssen vom Mieter
bezahlt werden. Schäden an Markisen, am Dachaufbau
(einschliesslich TV-Antennen) und Unterboden sind
generell nicht versichert und vom Mieter selbst zu
bezahlen.
Für selbstverursachte Schäden/Unfälle
ohne Beteiligung Dritter auf Zufahrtstrassen zu Skigebieten und
Campgrounds ist der Mieter zusätzlich obligatorisch
mit NZ$ 7.500 haftbar.
Kaution
Die Kaution (in Höhe des Selbstbehaltes je
nach abgeschlossener Versicherung) kann ausschließlich
per Kreditkarte hinterlegt werden - Schecks oder Bargeld
werden nicht akzeptiert.
Der Inhaber der Kreditkarte muss persönlich
anwesend sein und unterschreiben, er ist für alle Schäden
am Mietfahrzeug verantwortlich. Die Kaution kann auch
nur mit einer Kreditkarte des Mieters hinterlegt
werden und nicht auf zwei oder mehrere Kreditkarten
verteilt werden.
Die Kaution wird bei der Standard-Versicherung
von der Kreditkarte abgebucht.
Akzeptiert werden: Visa, Mastercard, dafür werden
zusätzlich 1,75% Gebühren berechnet - auch
American Express und Diners werden akzeptiert, dafür
werden zusätzlich 4,5% Gebühren berechnet.
Wählen Sie die Versicherungs-Option 2, wird
lediglich ein Abdruck der Kreditkarte erstellt.
Der Vermieter lässt sich eine Autorisierung für
den Kautionsbetrag von der Kreditkarten-Gesellschaft
geben (was auch den Kreditrahmen entsprechend reduziert),
bucht diesen jedoch nicht direkt von der
Kreditkarte ab. Nach Rückgabe des Fahrzeugs ohne
Beanstandung wird dieser Betrag wieder erstattet
(Gebühren / evtl. Kurs-Schwankungen gehen zu Lasten
des Mieters). Alle Kreditkartenabbuchungen
erfolgen in NZ$. Die Differenz bei der Rückerstattung
der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und
Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch
beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Die komplette Rückerstattung der Kaution
wird gewährleist, wenn das Fahrzeug in unversehrtem Zustand
und mit vollen Tanks (Treibstoff und ggfls. Propangas)
zurückgegeben wird. Der Vermieter behält sich vor,
eine Reinigungsgebühr zu erheben, wenn der Innenraum
des Fahrzeuges nicht gereinigt wurde. Die Toilette
und der Abwassertank müssen entleert sein, andernfalls
fällt eine weitere Gebühr an (siehe Endreinigung).
Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug
oder am Eigentum Dritter wird jeweils eine weitere
Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für
jeden weiteren Unfall abzudecken.
Nochmals zum Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage
und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet.
Im Falle eines Schadens/Unfalls müssen Sie die
Selbstbeteiligung zunächst immer zahlen, auch wenn
der Schaden/Unfall nicht von Ihnen, dem Mieter selbst,
verursacht wurde.
Zusätzlich berechnet der Vermieter pro Schadensfall
eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 75,-.
Der Selbstbehalt der oben genannten Versicherungen
gilt jeweils pro Schaden und nicht pro Miete!
Tritt ein weiterer Schadensfall auf, wird eine erneute
Kaution in der angegebenen Höhe fällig.
Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn der Vermieter
die Kosten von Dritten ersetzt bekommt. Dies kann
jedoch manchmal Jahre in Anspruch nehmen !
Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen
gegen die Miet- und Vertragsbedingungen des
Vermieters nichtig! Bei Schäden, die aufgrund
der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des
Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle
Unfälle mit Überschlagen des Fahrzeuges und
Wasser- / Salzwasserschäden, die durch eigenes
Verschulden entstanden sind. Die Versicherung kommt
nicht für Schäden auf, die mit der Berührung
des Fahrzeuges mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn
das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt.
Auch persönliches Eigentum, das durch einen
Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt,
ist nicht versichert. Dazu ist der Abschluss einer
privaten Versicherung im Heimatland ratsam.
Um Diebstähle persönlicher Dinge aus dem
Fahrzeug zu vermeiden, sollten keine Wertsachen im Fahrzeug
zurückgelassen werden.
Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind
die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe
für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie
am Eigentum Dritter:
- Schäden durch Steckenbleiben im Wasser
entstehen - Schäden
durch Salzwasser entstehen
- Schäden durch Unfälle ohne Fremdbeteiligung
zwischen 18.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens
- Schäden durch Handlungen wider die Bestimmungen
des Mietvertrags (z.B. Drogen oder Alkoholeinfluss)
und/oder grobe Fahrlässigkeit
entstehen (bei der Handhabung von Anhängern und Campingaufsätzen)
- Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs
entstehen, z.B. wenn Benzin statt Diesel getankt wird,
wenn Bio-Diesel oder verunreinigtes
Benzin oder Diesel verwendet wird
- Schäden wenn Wasser, Öl etc. nicht
nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Schäden an Markisen, am Dachaufbau (einschliesslich
TV-Antennen) und Unterboden
- Unfall durch Überschlagen des Fahrzeuges
- Anfallende Kosten für Bergung und Abschleppen
von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des
Mieters steckengeblieben sind
- Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten
auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten
- Kosten anfallen für verlorene oder eingesperrte
Fahrzeugschlüssel
- Andere als die im Mietvertrag eingetragenen
Fahrer das Fahrzeug fahren
Ebenfalls nicht versichert, ausser bei den entsprechend
gewählten Zusatzversicherungen:
- Glasbruch (Frontscheibe, Scheinwerfer, sonstiges
Glas)
- Schäden an Reifen und Rädern
Weitere Hinweise
Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
oder Falschparken und/oder nicht
bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe
des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht
vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von NZ$
75 nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre
Kreditkarte zu belasten.
Steuern
Die "GST-Steuer" ist in allen in Euro
bezahlten Leistungen in den Standard-Preisen bereits enthalten.
Bei Fahrzeugrückgabe ist die Diesel Tax Recovery
Fee zu bezahlen (Stand November 2008):
a) HI TOP: Keine
a) 2-Bett-Camper/Bad: NZ$ 4,70
je 100 gefahrene Kilometer
b) 4-Bett Motorhome: NZ$
4,70 je 100 gefahrene Kilometer
c) 6-Bett Motorhome: NZ$
4,85 je 100 gefahrene Kilometer
Nur für alle vor Ort in NZ$ zu bezahlenden Beträge
werden noch Steuern erhoben (12.5% GST).
Änderungen durch den Vermieter sowie staatliche
Steuererhöhungen vorbehalten.
Stornierungen
Es gelten die Stornosätze laut unseren allgemeinen
Reisebedingungen.
Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben
oder später als geplant übernommen, werden
keine Kosten erstattet. Ausserdem ist keine Erstattung
für Umbuchungen und Kürzungen der Mietdauer
innerhalb 14 Tagen vor Fahrzeugübernahme möglich !
Stand:
19. Dezember 2008
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