Auszug
aus den allgemeinen Mietbedingungen (ab April 2009) :
Im Mietpreis enthalten sind
Fahrzeugmiete inkl. unbegrenzte Kilometer, Haftpflichtversicherung
inklusive unbegrenzter
Deckungssumme, Vollkasko-/Diebstahlschutzversicherung mit Selbstbehalt
in Höhe
von AUD 7.500,-, Campingausstattung, Apollo Pack (ausführliches
Kartenmaterial),
National Road Service, Bedienungsanleitung des Campmobiles, Reinigungsgebühren
sowie
GST (Mehrwertsteuer), Kosten für Zusatzfahrer, Diesel Recovery
Fee.
Nicht im Mietpreis enthalten sind (vor Ort zahlbar)
optionale Versicherungen zur Reduzierung des Selbstbehaltes (s.u.),
Gas Refill Gebühr (AUD 20,- / 35,-), evtl. Einweggebühren
in Höhe von AUD 250,- (s.u.);
3 % State Government Taxes; bei Anmietung oder Abgabe des Campmobiles
in Broome wird eine
Einweggebühr in Höhe von AUD 750,- erhoben; Baby- oder
Boostersitze sind für AUD 20,- erhältlich.
Mindestmietdauer: 7 Tage (bei Einwegmieten
unterschiedlich)
Depots
Adelaide, Alice Springs, Brisbane, Broome, Cairns, Darwin, Melbourne,
Sydney, Perth und
Townsville. Die Depots sind täglich zwischen 08.00 und 16.30
Uhr geöffnet, geschlossen am
1. Weihnachtsfeiertag, Neujahr sowie Karfreitag. Die Campmobile
werden im jeweiligen
Depot entgegen genommen bzw. abgegeben; Transfers sind nicht eingeschlossen.
Bitte organisieren Sie die Transfers in Eigenregie.
Anmietung und Abgabe des Campmobiles in Broome: Mindestmietdauer
10 Tage.
Das Mindestalter bei Anmietung beträgt 21 Jahre; ein internationaler
Führerschein ist erforderlich.
Babysitz (bei Buchung bitte angeben) für Kinder unter 3 Jahren
(nur in Motorhome Modellen)
kann gegen eine vor Ort zu zahlende einmalige Gebühr von A$
20 gemietet werden. Booster-Sitze
für Kinder zwischen 3 und 8 Jahren können für alle
Campmobile gegen eine einmalige Gebühr
von AUD 20,- gemietet werden.
Einweggebühren
Zwischen allen Depots sind Einweganmietungen gegen eine Gebühr
von AUD 250.-
(unter 21 Miettagen) möglich, die vor Ort zu zahlen ist!
Broome Surcharge: Eine Gebühr von AUD 750,- wird erhoben, wenn
das Campmobil in Broome
angemietet oder abgegeben werden soll (zusätzlich zur evtl.
Einweggebühr!)!
Die Campmobile dürfen nur auf asphaltierten oder befestigten
Strassen gefahren werden. Die
Benutzung offizieller Tracks bedürfen der vorherigen schriftlichen
Genehmigung durch APOLLO
(Bestätigung erfolgt erst vor Ort). 4WD-Campmobile dürfen
nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung auch auf unbefestigten Straßen gefahren werden.
Mietpreisberechnung
Alle Preise gelten pro Tag, Anmiet- und Abgabetag sind jeweils als
voller Tag zu berechnen. Bei Saisonüberschneidungen sind die
einzelnen Saisonpreise anteilig zu berechnen (nicht Flexrate!).
All-Inclusive-Raten
Die All-Inclusive-Raten beinhalten die Zusatzversicherung - Option
2 - mit der Reduzierung
des Selbstbehaltes auf AUD 0,- / Kautionshöhe auf AUD 250,-,
die Einwegmieten
(außer Broome-Surcharge) sowie die Ausstattung mit Campingtisch
und Campingstühlen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Kunden ein höherwertiges
Fahrzeug ohne
Mehrkosten zur Verfügung zu stellen. Eventuell entstehende
Mehrkosten für Treibstoff gehen
zu Lasten des Kunden. Haustiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.
Kein Erstattungsanspruch
bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.
Informationen zu Versicherungsbedingungen und Kaution bei
APOLLO MOTORHOMES
(Angaben in AUD)
Standardversicherung
Die Preise der Apollo Wohnmobile schliessen eine Standardversicherung
mit einem Selbstbehalt
von AUD 7.500,- ein. In dieser Höhe wird bei Übernahme
des Motorhomes eine Kaution
von der Kreditkarte eingezogen.
Die Standardversicherung kann erweitert werden durch eine Zusatzversicherung:
Option
1
Gegen Zahlung von AUD 22,- (AUD 30,- 4WD) pro Tag wird der
Selbstbehalt auf AUD 2.500,-
reduziert. Der Maximal zu zahlende Betrag beträgt AUD 1.100,-
(50 Tage).
Option
2
Gegen Zahlung von AUD 38,- (AUD 45,- 4WD) pro Tag wird der
Selbstbehalt auf AUD 0,-
reduziert. Es muss nur eine Sicherheit in Höhe
von AUD 250,- hinterlegt werden.
Der maximal zu zahlende Betrag beträgt AUD 1.900,- (50 Tage).
Versicherungsausschluss
Nicht versichert bleiben alle Schäden auf Grund von Wassereinwirkung
(s.o.) sowie vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (s.o.).
Der Versicherungsschutz für Windschutzscheiben- / Reifenschäden
beschränken sich auf eine Windschutzscheibe und 2 Reifen.
Selbstbehalt
jeweils pro Schaden: Keine Haftungshöchstsumme!
Stand:
15. Januar 2009
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